Coffein stimuliert geschwächte Haarwurzeln? Nach einer Entscheidung des BGH ist nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine derartige Werbaussage nicht zu untersagen.

Der Sachverhalt

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte der Verein Sozialer Wettbewerb e.V. gegen den Hersteller des "Alpecin After Shampoo Liquid" geklagt. Letzterer würde die Verbraucher mit der Behauptung in die Irre führen, das Coffein in seinem Produkt stimuliere geschwächte Haarwurzeln und beuge so der Glatzenbildung vor. Eine solche Wirkung wäre wissenschaftlich alles andere als gesichert. Zumindest sei die vom Shampoo-Hersteller als Gegenbeweis vorgelegte Studie der Klinik für Dermatologie und dermatologische Allergologie der Universität Jena kein Gegenstand einer breiten wissenschaftlichen Diskussion - und damit irrelevant.

Die Entscheidung

Das sahen die Bundesrichter jedoch anders. "Die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der einem kosmetischen Mittel zugeschriebenen Wirkung kann sich auch schon aus einer einzelnen Arbeit ergeben, sofern diese auf überzeugenden Methoden und Feststellungen beruht", erklärt Rechtsanwalt Marc N. Wandt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) das Karlsruher Urteil.

Es darf nicht einfach behauptet werden, es läge eine irreführende Werbung vor


Zwar ist es nach der gesetzlichen Vorschrift zum Schutz vor Täuschung im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch verboten, kosmetische Mittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder dafür mit irreführenden Darstellungen zu werben. Kann ein Gericht aber - wie im vorliegenden Fall - gerade nicht das Fehlen einer beworbenen Wirkung eines Kosmetikartikels feststellen, darf auch nicht im Umkehrschluss einfach behauptet werden, es läge damit eine irreführende Werbung vor.

Rechtsgrundlagen:

UWG § 4 Nr. 11
LFGB § 27 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 Fall 2

Vorinstanzen:
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.05.2006 - 15 O 63/06
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 U 100/06

Gericht:
BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 23/07

Quelle: Rechtsindex (ka) | Deutsche Anwaltshotline

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