Nürnberg (D-AH) - Es ist nicht diskriminierend, wenn einem HIV-infizierten Patienten die Toilette in seinem Mehrbettzimmer verwehrt wird und er eine Extra-Toilette auf dem Gang des Krankenhauses zugewiesen bekommt.

Das Verhalten des Personals ist in diesem Fall nicht auf die  Hautfarbe des Betroffenen zurückzuführen, hat in einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Köln entschieden (Az. 147 C 247/08)

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, musste sich ein schwarzer Träger des Aids-Virus einer operativen Gewebeentnahme im Anus-Bereich unterziehen. Während der Genesung lag in seinem 2-Bett-Zimmer ein weiterer Patient, der am rechten unteren Bein operiert worden war und dort eine offene, septische Wunde hatte. Die diensthabende Stationsschwester bestand deswegen darauf, dass er nicht die interne Toilette, sondern eine sich auf dem Gang befindliche Toilette benutzen sollte, die sie ihm zeigte. Das empfand der Mann als Diskriminierung aufgrund seiner Hautfarbe und verlangte ein Schmerzensgeld dafür.

Richter: Keine Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe


Laut Kölner Urteilsspruch aber zu Unrecht. "Dem Gericht war nicht erkennbar, dass der Kläger aufgrund seiner ethnischen Herkunft eine ungünstigere Behandlung erfahren hat als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Die Dienstanweisung der Klinik über die "Unterbringung von HIV-, HBV-, HCV-Patienten nach Operationen im Analbereich" schreibt nun mal die Zuweisung einer separaten Toilette vor.

Ein Blutaustritt aus dem Operationsgebiet scheint in der Tat nicht unwahrscheinlich, so dass ein Kontaktmöglichkeit des Mitpatienten mit dem infizierten Blut auf einer gemeinsamen Toilette nicht auszuschließen ist. Und es könne den Ärzten nicht zugemutet werden, in jedem einzelnem Fall die Viruslast des HIV-Patienten zu überprüfen und zu entscheiden, ob konkret eine Ansteckung möglich ist oder nicht.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline