(RES JURA) Viele Ärzte erhalten in diesen Tagen Post der Prüfungsstellen. Darin wird wegen Überschreitung von Richtgrößen im Jahr 2007 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung angekündigt. Diese sog. Richtgrößenprüfungen beziehen sich auf die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln. Bedroht sind daher sämtliche Ärzte, die Arznei- und Heilmittel verordnen und hierbei zugleich den vorgegebenen Richtgrößen unterliegen.

Wenn Ärzte ihr individuelles Richtgrößenbudget um mehr als 15% überschreiten, sieht der Gesetzgeber zwingend die Einleitung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Ein Regress droht, wenn das Richtgrößenbudget um mehr als 25% überschritten ist!  "In diesem Fall ist der Arzt gut beraten, sich sowohl die Statistik als auch die Verordnungslisten sorgfältig anzusehen und zu überprüfen, weshalb die Richtgrößen nicht eingehalten werden konnten", rät Fachanwältin Beate Bahner aus Heidelberg.

Aber auch die Einschaltung einer auf Regressverfahren spezialisierten Kanzlei ist durchaus empfehlenswert, um frühzeitig die Festsetzung eines Regresses zu vermeiden, der bereits mit der Weihnachtspost hereinflattern kann. "Wer nicht richtig und rechtzeitig reagiert, läuft Gefahr, dass gute Argumente im späteren Verfahren alleine aus formalen Gründen abgeschnitten werden", warnt Bahner.

Die anwaltliche Erfahrung zeigt allerdings, dass Überschreitungen im Arzneimittelbereich oft durch medizinische Notwendigkeit begründet sind. Notwendige Medikamente dürfen niemals unter Berufung auf die Überschreitung des Richtgrößenbudgets versagt werden. Der Arzt hat zwar die lästige Pflicht, die Notwendigkeit seiner Verordnungen darzulegen.
"Wenn jedoch das Krankheitsbild und die Behandlungsbedürftigkeit entsprechende Verordnungen erforderlich machen, sind Budgetüberschreitungen selbstverständlich gerechtfertigt und dürfen nicht zu einem Regress gegen den Arzt führen!", so Bahner.


Beate Bahner

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RES JURA Redaktionsbüro
Text & PR für Recht, Steuern und Wirtschaft
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Über Beate Bahner:

Beate Bahner ist Fachanwältin für Medizinrecht mit Kanzlei in Heidelberg sowie Fachbuchautorin mehrerer Standardwerke im Arztrecht – unter anderem zum Standardwerk "Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse, Heilmittelregresse: Ärzte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung". Weitere Informationen unter www.beatebahner.de

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