Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen. Am 11. Oktober 2019 wurde im Bundesrat beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes (BNichtrSchG) 

Ziel ist der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren. 

Dass Passivrauchen die Gesundheit gefährdet, ist hinlänglich bekannt. In verbranntem Tabak sind rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten. Die Konzentration dieser Giftstoffe ist dabei im abgegebenen Rauch sogar höher als im aktiv inhalierten.

Kinder sind vom Passivrauch besonders betroffen

Kinder sind von dem Passivrauchen besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. 

Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer.

Tabakrauchbelastung deutlich höher als in einer stark verrauchten Gaststätte

Die Tabakrauchbelastung in geschlossenen Fahrgasträumen erreiche bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Gesetzentwurf:
BNichtrSchG, BR-Drs. 435/19

Quelle: Bundesrat
Rechtsindex - Recht & Urteile

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de