Bewohner einer Kleinstadt in der Oberpfalz haben Anfang 2019 ein Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH erhalten. In diesem war ein Termin zur allgemeinen Prüfung ihres Kabelanschlusses angekündigt. Tatsächlich handelte es sich um ein Werbeschreiben zur Vermarktung neuer Breitbandkabelangebote.

Der Sachverhalt

Dass es sich dabei um ein Werbeschreiben zur Vermarktung neuer Breitbandkabelangebote handelte, war für Verbraucher auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Vielmehr erweckte es den Eindruck eines offiziellen Termins, der wahrgenommen werden muss.

Zudem stand in dem Schreiben, dass Festnetztelefone ohne Internet demnächst abgeschaltet werden, was derart pauschal gesagt nicht der Wahrheit entspricht, berichtet Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Gerade ältere Verbraucher, die auf ihr Telefon angewiesen sind, können sich dadurch leicht unter Druck gesetzt fühlen.

Verbraucherzentrale Bayern

Immer wieder werden der Verbraucherzentrale Bayern Fälle gemeldet, die ähnlich ablaufen. Vertreter von Telekommunikationsunternehmen verschaffen sich unter dem Vorwand einer technischen Überprüfung Zutritt zu Wohnungen, um den Bewohnern dann Verträge unterzuschieben.

"Verbraucher sollten niemanden ins Haus lassen, wenn sie nicht selbst den Termin vereinbart haben und keinesfalls Unterschriften tätigen, wenn sie sich überrumpelt fühlen", betont Tatjana Halm.

Vodafone akzeptiert Unterlassungserklärung

Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Bayern reagiert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Das Unternehmen weist aber darauf hin, dass es sich bei besagtem Werbemittel um die Eigenkreation eines selbstständigen Vertriebspartners handelt, von dem es keine Kenntnis hatte. Eine weitere Nutzung habe man dem Handelsvertreter untersagt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern vom

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