Wer eine private Steuererklärung abgeben muss, hat ab sofort zwei Monate mehr Zeit: Für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli 2019 neuer Abgabeschluss. Bislang musste die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt vorliegen.

Auch für die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen hat sich die Frist verlängert: Steuerpflichtige müssen diese zukünftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres einreichen. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29. Februar 2020 als Stichtag. 

Aber: Verspätungszuschlag steigt 

Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, droht ein Zuschlag. Dieser orientiert sich an der Höhe der festgesetzten Steuer. Er beträgt mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Die heute üblichen zeitaufwändigen Fristverlängerungsverfahren entfallen damit.

Steuererklärung vollständig elektronisch

Die veränderten Abgabefristen sind Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Es gilt seit Anfang 2017 und soll dabei helfen, den Steuervollzug an die veränderte Lebenswirklichkeit anzupassen und zukunftsfest zu machen. Ziel ist es, das gesamte Besteuerungsverfahren künftig elektronisch abzuwickeln: von der Steuererklärung über den Steuerbescheid, bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf oder dem Antrag auf Steuerstundung.  

Die Mehrzahl der privaten Steuerzahler erhält dann ihren jährlichen Steuerbescheid automatisch über das Internet. Das soll die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Finanzverwaltung entlasten. Eine Verpflichtung, die Steuererklärung elektronisch abzuwickeln, soll es aber nicht geben. 

Belege aufbewahren 

Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Steuererklärung in Zukunft deutlich einfacher erstellen und mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen können. Ab 2018 müssen Steuerpflichtige deshalb ihre Papierbelege, wie Rechnungen und Spendenquittungen, nicht mehr einreichen.

Weil das Finanzamt sie aber im Einzelfall anfordern kann, sollten Steuerpflichtige die Unterlagen aufbewahren, bis der Steuerbescheid unanfechtbar ist. Eine weitere Neuerung stärkt den Rechtsschutz der Steuerpflichtigen: Wer bei der Erstellung seiner Steuererklärung einen Rechen- oder Schreibfehler macht, kann ihn künftig leichter korrigieren.

Quelle: BReg v. 27.04.2019

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