Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung") vorgelegt (BT-Drs. 19/8581). Mit dem Gesetzentwurf wird die Studien- und Prüfungszeit für den Studiengang auf fünf Jahre erhöht.

Wie der parlamentarische Pressedienst am 21.03.2019 berichtet, werde den im Zuge der Reform der Juristenausbildung 2002/2003 vorgenommenen Änderungen und tatsächlichen Anforderungen des Studiengangs angemessen Rechnung getragen. Was Studien- und Prüfungszeit anbelangt, werde der Studiengang Masterstudiengängen gleichgestellt.

Begründung

Zur Begründung heißt es, die mit der Reform erhöhte Dauer für Studium und Prüfungszeitraum auf insgesamt viereinhalb Jahre habe sich als zu niedrig erwiesen, wie die tatsächliche durchschnittliche Verlängerung der Studienzeiten zeige. Die Festlegung der Studien- und Prüfungsdauer habe unmittelbare Auswirkungen auf die Förderung der Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und damit mittelbare Auswirkungen auf die Erfolgschancen der auf staatliche finanzielle Hilfe angewiesenen Studenten, heißt es weiter.

Gesetzentwurf: BT-Drs. 19/8581
Quelle: "heute im bundestag" (hib)