Die 15. Große Strafkammer des Landgerichts Dresden hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2018 die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden vom 20. September 2017 gegen die jetzige Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Sächsischen Landtages, Dr. Frauke Petry, unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen.

Frau Dr. Petry, damals Vorsitzende der Fraktion der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) im Sächsischen Landtag, wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer Zeugenvernehmung am 12. November 2015 vor dem Sächsischen Wahlprüfungsausschuss wahrheitswidrige Angaben getätigt zu haben.

Die Anklage

Mit der Anklage wird der Beschuldigten vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben.

Sie soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der Alternative für Deutschland (AfD) geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen.

Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet.

Termin 2019

Der Sächsische Landtag hatte die Immunität von Frauke P. zur Erhebung der öffentlichen Klage aufgehoben. Eine Terminsbestimmung ist noch nicht erfolgt. Die Hauptverhandlung wird jedenfalls nicht mehr in diesem Jahr beginnen.

Gericht:
Landgericht Dresden, Aktenzeichen 15 KLs 205 Js 29021/16

Quelle: LG Dresden, PM 10/2018

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