Derzeit sind etwa 1.400 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Der Streitwert aller Verfahren beläuft sich insgesamt auf ca. 8,2 Milliarden €.

Am 19. September 2016 sind von einer Rechtsanwaltskanzlei rund 750 weitere Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden. Mit Ausnahme zweier Klagen von mehreren institutionellen Anlegern (Streitwert dieser beiden Verfahren insgesamt 2 Milliarden €) handelt es sich überwiegend um Klagen von Privatanlegern.

Hinzu kommen weitere gebündelte Klagen institutioneller Anleger, unter anderem von 60 Anlegern (Streitwert 30 Millionen €), 160 Anlegern (Streitwert 1,5 Milliarden €) und 565 Anlegern (Streitwert 550 Millionen €) sowie einer Investmentgesellschaft (Streitwert 45 Millionen €).

Ferner liegen Klagen des Bayerischen Pensionsfonds (Streitwert 700.000,-€), des Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg (Streitwert 1,1 Millionen €) und des Sondervermögens Rücklagen des Landes Hessen (Streitwert 4 Millionen €) und der Vereinigten Staaten von Amerika (Streitwert 30 Millionen €) vor. Darüber hinaus ist noch eine Vielzahl von Klagen privater Anleger und Gesellschaften eingegangen. Derzeit sind etwa 1.400 Schadensersatzklagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig.

Der Streitwert aller Verfahren beläuft sich insgesamt auf ca. 8,2 Milliarden €

Das Landgericht Braunschweig hat sich auf die zu erwartenden Klagen vorbereitet, indem zusätzliche Lagerkapazitäten geschaffen worden sind und das Personal zur Erfassung und Eintragung der Klagen deutlich verstärkt worden ist. So soll die vollständige Erfassung der jetzt hinzugekommenen Klagen in etwa 4 Wochen abgeschlossen sein.

Die insgesamt bislang eingegangenen 1.400 Klagen von Anlegern gegen die Volkswagen AG entsprechen etwa 50 % der Eingänge, die das Landgericht Braunschweig sonst pro Jahr in Zivilsachen verzeichnet. Nach Einzahlung der Gerichtskostenvorschüsse und Zustellung der weiteren Klagen wird die zuständige 5. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig nach Ablauf von Stellungnahmefristen über die Aussetzung der Verfahren im Hinblick auf das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Musterverfahren entscheiden.

Sodann wird die Auswahl und Bestimmung des Musterklägers durch das Oberlandesgericht Braunschweig aus dem Kreise der Kläger der ausgesetzten Verfahren erfolgen. Wie bereits mitgeteilt, dürfte mit der Bestimmung des Musterklägers frühestens im vierten Quartal 2016 zu rechnen sein.

Quelle: Landgericht Braunschweig