Ein formelles Ermittlungsverfahren wird gegen Prof. Dr. Winterkorn gegenwärtig nicht geführt. Sofern dieser Eindruck entstanden ist, bedauert die Staatsanwaltschaft Braunschweig dies sowie die Irritationen, welche die Pressemitteilungen in diesem Zusammenhang hervorgerufen haben.

Aufgrund des Eingangs von diesbezüglichen Anzeigen ist ein Verfahren eingeleitet worden, in dessen Verlauf die Verantwortlichkeiten bei der Fa. Volkswagen zu klären sind. Gegen Prof. Dr. Winterkorn besteht kein Anfangsverdacht. Ein Anfangsverdacht ist die Voraussetzung für die Einleitung eines- auf eine konkrete Person bezogenen- Ermittlungsverfahrens.

Die Quelle des Missverständnisses ist die Vorgabe der Aktenordnung, wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichteter Vorgang anzulegen ist. Dementsprechend war ein Vorgang bzgl. Prof. Dr. Winterkorn anzulegen. Die Aktenordnung unterscheidet nicht zwischen einem so eingetragenen Ermittlungsverfahren, einem sogenannten Vorermittlungsverfahren, und dem nach Bejahung eines Anfangsverdachts eingeleiteten formellen Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person. In der ersten Pressemitteilung wurde fälschlicherweise von einem Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Winterkorn berichtet. Ein solches ist gegen ihn nicht eröffnet worden. Prof. Dr. Winterkorn wird in dem Verfahren nicht als Beschuldigter geführt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Braunschweig