Kreditkartenbetrug ist für Privatpersonen und Unternehmen ein immer größeres Thema. Im Jahr 2014 rückten besonders Hackerangriffe ins Rampenlicht der Öffentlichkeit, da auf Firmen verübte Datendiebstähle vermehrt öffentlich gemacht werden mussten.

Der Grund: unter den Daten waren Kreditkarteninformationen und andere sensible Daten, deren Verlust Kunden bekannt gegeben werden musste. Teilweise wurden solche Angriffe auch von Dritten an das Unternehmen herangetragen, da diese die Hacker nicht selbst im eigenen System ausfindig machen konnten.

Laut einer Analyse von Mandiant (PDF-Format) vergingen im Schnitt 205 Tage bis zur Erkennung infizierter Netzwerke. Zudem habe sich die Zahl der Angriffe auf in der Studie untersuchte Firmen des Einzelhandels von 4% auf 14% erhöht. Dieser Anstieg ist daher besonders bedenklich, da ab Dezember 2015 die Gebühren für Kreditkartentransaktionen im Einzelhandel von 1,7% auf 0,3% zurückgehen sollen. Somit wird das Bezahlen per Kreditkarte für Einzelhändler und Kunden attraktiver. Es ist also damit zu rechnen, dass diese Branche verstärkt ins Fadenkreuz von Kreditkartenbetrügern geraten wird. Erhöhte Wachsamkeit bei Betrugsverdacht ist daher geboten.

Aktuelle Bedrohungen

Es scheint eine veraltete Methode, aber die Datenspeicherung über präparierte Karten oder gefälschte Lesegeräte ist wieder auf dem Vormarsch. Seit 2010 soll ein spezieller Mikrochip vor Betrug schützen, aber Hacker haben, so verlautet der Security Insider, eine ultradünne Leiterplatte entwickelt, die auf der Kreditkarte kaum sichtbar ist und von Lesegeräten bereitwillig akzeptiert wird. Bei diesem sogenannten man-in-the-middle Angriff werden alle Transaktionen und Daten über die Leiterplatte gespeichert und Betrüger können leicht auch ohne PIN Zahlungen tätigen.

Besonders im Urlaub ist Vorsicht geboten. Kleine Läden können zum Beispiel als Strohmänner für Betrüger agieren. Der Kunde wird hingehalten während im Hinterzimmer auf einem Zweitgerät die Kartendaten gestohlen werden. Auch große Hotels können unentdeckte Vireninfizierungen aufweisen. Die Bots der Hacker haben dann ungehinderten Zugriff auf die Daten aller Kunden.

Für Privatpersonen ist das Internet weiterhin eine nicht zu missachtende Bedrohung. Von Hackern erstellte Phishing-Seiten tarnen sich als legitimes Unternehmen und fragen Daten ab, die schnell zu hohen Verlusten beim Opfer führen können. Ähnlich versteckt arbeiten Spybots, die als Zusatzpakete bei anderweitig legitimen Downloads auf das System gelangen. Die Malware versteckt sich tief im System, liest Daten und Keywordeingaben und sendet diese weiter an die Hacker.

Vollständiger Schutz ist nicht möglich

Gegen Bedrohungen aus dem Internet stehen diverse renommierte Anti-Virenprogramme zur Verfügung. Diese haben besonders im letzten Jahr ihre Leistungen weiter verbessert. Echtzeitschutz durch Malware-Früherkennung sogenannter Zero-Day Bedrohungen wird durch eine Verbindung aller geschützten Geräte über eine Daten-Cloud gewährleistet. Phishing-Filter blockieren betrügerische Webseiten. Besonders beim Internet-Banking und Einkaufen im Netz werden diese Programme gebraucht. Vor diesen Bedrohungen sind auch Smartphone-Nutzer nicht gefeit. Schutzsoftware sollte daher auch auf mobilen Endgeräten nicht fehlen.

Beim persönlichen Einkauf mit der Kreditkarte sollte immer darauf geachtet werden, dass die monatliche Rechnung genau geprüft wird, um Unregelmäßigkeiten sofort zu bemerken. PIN und Karte sollten nie zusammen aufbewahrt werden. Dies würde im Fall vom Verlust oder Diebstahl als fahrlässig gelten. Für eventuell entstandene Schäden gibt es dann oft keinen Ersatz.

Verhalten bei Betrugsverdacht

Wenn auch nur ein kleiner Verdacht des Kartenbetrugs besteht, so empfehlen Experten, sollte die Karte sofort gesperrt werden. Dies ist über die im Inland kostenfreie Nummer 116 116 (im Ausland mit Gebühren unter +49 116 116) möglich. Der Auftrag wird an das entsprechende Kreditinstitut weitergeleitet. In der Regel ist die Sperrung kostenlos. Laut einem Gesetz von 2009 (§ 675f Abs. 4 Satz 2 BGB) sollen auch die Entsperrung und das Ausstellen einer neuen Karte nichts kosten. Jedoch stellen Kreditinstitute dies häufig in Rechnung. Deshalb wird geraten, explizit auf kostenfreien Ersatz zu bestehen. Zudem ist die Meldepflicht einzuhalten. Ein entsprechendes Dokument über die Verlustanzeige kann beim jeweiligen Kreditinstitut verlangt werden.

Rechtsindex - Recht & Urteile