Gegen den 24-jährigen Mann aus Trier, der zugegeben hat, die 16-jährige Schülerin aus Trier getötet und ihre Leiche in Brand gesetzt zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage wegen Mordes zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält sie den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig, zunächst erfolglos versucht zu haben, die 16-jährige Schülerin zu vergewaltigen und sie sodann getötet zu haben, um zu verhindern, dass der Vergewaltigungsversuch entdeckt werde.

Die Staatsanwaltschaft hält folgenden Geschehensablauf für wahrscheinlich:

Den Abend des 13.03.2015 verbrachten das spätere Tatopfer, der Angeschuldigte und weitere Bekannte aus der Nachbarschaft zunächst gemeinsam bei einer Feier in der Wohnung eines der Bekannten. Am späten Abend verließ die 16-Jährige die Wohnung. Sie wollte zu Fuß zum Hauptbahnhof gehen und dort den Bus nehmen, um einen Bekannten zu besuchen. Der Angeschuldigte hatte sich bereit erklärt, sie zum Bahnhof zu begleiten. Die 16-Jährige begab sich zunächst nach Hause, um sich eine Busfahrkarte zu besorgen. Mit dem Angeschuldigten hatte sie sich verabredet, damit dieser sie anschließend zum Bahnhof begleite.

Aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte den Plan gefasst hatte, das Mädchen auf dem Weg zum Hauptbahnhof zu vergewaltigen und die Zwischenzeit nutzte, um am späteren Tatort, dem unbeleuchteten Verbindungsweg zwischen Metternichstraße und Kürenzer Straße in Trier-Nord, ein Seil zu deponieren, das er bei seiner Tat erforderlichenfalls verwenden wollte. Anschließend traf er die 16-Jährige wieder und ging mit ihr zusammen über den genannten Weg in Richtung Hauptbahnhof. Unterwegs griff er das Mädchen gewaltsam an, um sein Vergewaltigungsvorhaben in die Tat umzusetzen. Dies scheiterte jedoch, weil die 16-Jährige erhebliche Gegenwehr leistete. Aus Sorge, sein strafbares Verhalten könne entdeckt werden, ergriff der Angeschuldigte sodann ein mitgeführtes Klappmesser und versetzte der Schülerin mit Tötungsvorsatz vier Stiche in den Oberkörperbereich, an denen diese verstarb.

Um sein Handeln weiter zu verdecken, legte er den Leichnam seines Opfers zunächst an einer nicht einsehbaren Stelle in einem Gebüsch ab. Am Folgetag begab er sich - zunächst am Vormittag und sodann ein zweites Mal am Nachmittag - erneut zum Tatort und setzte die Leiche des Mädchens jeweils mit einem Brandbeschleuniger in Brand, um auf diese Weise sämtliche Spuren zu beseitigen. Die brennende Leiche wurde von einem Passanten entdeckt. Aufgrund der sofort eingeleiteten Ermittlungen konnte der Angeschuldigte einen Tag später, am 15.03.2015, unter dringendem Tatverdacht festgenommen werden.

Der Angeschuldigte hat eingeräumt, das Mädchen getötet zu haben. Er hat sich jedoch eingelassen, dies sei in einem Streit geschehen. Die im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse lassen es indes als hinreichend wahrscheinlich erscheinen, dass der Angeschuldigte versuchte, die 16-Jährige zu vergewaltigen, bevor er sie tötete, um sein strafbares Verhalten zu verdecken. Die Staatsanwaltschaft stützt sich hierbei im Wesentlichen auf mehrere Indizien. So ist unter anderem ist in der Nähe des Fundorts der Leiche ein Seil gefunden worden, das dem Angeschuldigten zugeordnet werden konnte. Darüber hinaus haben sich bei einer Auswertung des Computers des Angeschuldigten Hinweise darauf ergeben, dass sich der Angeschuldigte vor der Tat intensiv mit dem Thema Vergewaltigung beschäftigt und entsprechende Recherchen im Internet betrieben hatte.

Die Staatsanwaltschaft hält bei diesem Sachverhalt das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht ("um eine andere Straftat zu verdecken") für gegeben. Sie hat deshalb gegen den Angeschuldigten, der sich nach wie vor in Untersuchungshaft befindet, Anklage wegen Mordes zum Landgericht Trier, Schwurgericht, erhoben. Das Landgericht wird nunmehr über die Eröffnung des Verfahrens befinden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft Trier

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