Der über Wochen andauernde Streik bei der Post hat zu erheblichen Verzögerungen bei der Postzustellung geführt. Davon war auch die Gerichtspost betroffen. Für die Parteien eines Rechtsstreits kann dies fatale Folgen haben, insbesondere dann, wenn wegen einer Fristversäumnis ein Klageverfahren verloren geht.

Grundsätzlich ist derjenige, der einen fristwahrenden Schriftsatz dem Gericht zustellen will, verpflichtet, diese Fristen einzuhalten. Weiß man, dass die Post streikt, ist es erforderlich, die Schriftsätze per Fax zu übermitteln.

Diese Verpflichtung trifft auch den Rechtsanwalt. Er kann sich zwar grundsätzlich darauf verlassen, dass bei normalem Geschehensablauf werktags im Bundesgebiet aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im Bundesgebiet ausgeliefert werden. (BGH V ZB 62/03) Anders liegt es allerdings, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründen. Eine solche Gefahr besteht dann, wenn die Postzustellung durch Streikmaßnahmen behindert ist. Der Anwalt ist dann verpflichtet, sich rechtzeitig vor Fristablauf zu vergewissern, dass der Schriftsatz bei Gericht eingegangen ist (BGH II ZB 18/92).

Beachtet der Anwalt dies nicht und geht wegen der Fristversäumnis ein Rechtsstreit verloren, der ansonsten gewonnen worden wäre, spricht einiges dafür, dass der Rechtsanwalt unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Artikellink: Anwaltshaftung - Fristversäumnis wegen Poststreiks


Ein Beitrag von Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net
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