Mit einer Gesetzesänderung soll der Staat künftig eine Handhabe bekommen, Diskriminierungen aus Gründen der ethnischen Herkunft oder Religion in Gaststätten, insbesondere Diskotheken, zu sanktionieren.

Sollten Diskothekenbetreiber wiederholt gegen den Anti-Diskriminierungsparagraphen verstoßen, kann dies auch als Ultima Ratio zu einer Gewerbeuntersagung führen. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher eine Ergänzung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) um eine Ordnungswidrigkeit auf den Weg gebracht. Die Änderung geht nun zur Verbandsbeteiligung und Unterrichtung des Landtages.

Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung ein Zeichen gegen Diskriminierung und für eine multiethnische und religiös tolerante Gesellschaft setzen. Auch mehr als acht Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist immer wieder festzustellen, dass - meist jüngere - Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgruppen der Einlass in Diskotheken verwehrt wird. Diskriminierung an der Diskothekentür sei für die Betroffenen entwürdigend, sagte Wirt­schaftsminister Olaf Lies. Diskriminierung stelle ein Integrationshemmnis dar und sei nicht mit einer Willkommenskultur oder religiöser Toleranz zu vereinbaren.

Die Tatsache, dass abgewiesene Diskothekenbesucher bisher nur privatrechtlich gegen die Diskriminierung vorgehen können und der Staat auf die Diskriminierung nicht wirksam reagieren könne, sei nicht weiter hinnehmbar. Damit die Gesellschaft eines Einwanderungslandes zusammenwächst, müsse der Staat aktiv gegen Diskriminierung vorgehen, sagte Lies. Dafür brauche es geeignete Instrumente, die mit der neuen Ordnungswidrigkeit geschaffen werde.

Quelle: Niedersächsische Landesregierung
Ähnliche Urteile:

Das OLG Köln hat einen Immobilienverwalter zur Zahlung von 5.056,- Euro Geldentschädigung und Schadenersatz verurteilt, weil er als verantwortlich angesehen wurde, dass ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft wegen seiner Hautfarbe als Mieter einer Wohnung zurückgewiesen wurde. Urteil lesen

Die Aufforderung durch den Arbeitgeber, an einem Deutschkurs teilzunehmen, um arbeitsnotwendige Sprachkenntnisse zu erwerben, stellt als solche keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Urteil lesen

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss einem 61jährigen Mann Prozesskostenhilfe versagt, der auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung gemäß § 15 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) klagt. Urteil lesen

Nürnberg (D-AH) - Es ist nicht diskriminierend, wenn einem HIV-infizierten Patienten die Toilette in seinem Mehrbettzimmer verwehrt wird und er eine Extra-Toilette auf dem Gang des Krankenhauses zugewiesen bekommt. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de