Nürnberg (D-AH) - Wer nicht aus Jux und Laune, sondern der Arbeit wegen in eine andere Stadt umzieht, darf einen über längere Zeit laufenden Fitness-Vertrag vorzeitig abbrechen. Das Sport-Studio muss die fristlose Kündigung in diesem Fall entschädigungslos akzeptieren.

Amtsgericht München entschieden Az. 212 C 15699/08

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, kündigte eine Münchnerin ihr eigentlich auf 24 Monate ausgelegtes Trainings-Abo in einem Fitness-Studio bereits nach einem halben Jahr. Ihr Ehemann hatte unerwartet ein Stellenangebot in Wien erhalten, wohin das Paar nun umzuziehen gedachte. Der Studiobetreiber allerdings wollte die Frau nicht aus dem Vertrag entlassen und verlangte die bis zum vereinbarten Ende noch ausstehende Summe. Schließlich handele es sich dabei um eine Art Mietvertrag, wo das Risiko eines Umzugs immer allein vom Mieter zu tragen sei.

Dieser zu einfachen Sichtweise widersprach das Gericht. "Ein Fitness-Vertrag ist in ein Dauerschuldverhältnis", erklärt Rechtsanwältin Silke Glaubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Als so genannter "gemischt typischer Vertrag" beinhaltet er sowohl Elemente des Miet-, als auch des Dienstvertragsrechts. Dauerschuldverhältnisse können gekündigt werden, wenn beispielsweise unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage die Fortsetzung des Vertrages bereits für eine Seite unzumutbar ist.

Grundsätzlich könne dem Nutzer eines Fitness-Studios zwar eine etwas weitere Anreise zugemutet werden, doch die Entfernung Wien-München geht nach dem Urteilsspruch über diese Zumutbarkeit weit hinaus. Zumal die Frau den Umzug nicht einmal selbst zu verantworten habe, da er auf einen berufsbedingten Stellenwechsels ihres Ehemanns zurückzuführen ist.

Quelle: Deutsche Anwaltshotline