Das Amtsgericht Hannover hat durch Urteil (223 Ds 375/14) einen "Anhänger" von Eintracht Braunschweig wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Zünden von zwei Bengalfackeln in der HDI-Arena zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 4 Monaten verurteilt.

In diese Verurteilung wurde eine andere gesamtstrafenfähige Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung von 1 Jahr 2 Monaten mit einbezogen. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Einzelstrafe für das Abbrennen eines Bengalisches Feuers im Stadion wurde auf 4 Monate festgesetzt.

Der Angeklagte hatte nach längerer Verhandlung gestanden, in einem vollbesetzten Fanblock beim Spiel Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig zwei Bengalfackel gezündet und, in jeder Hand eine Fackel haltend, abgebrannt zu haben. Das Gericht hat geurteilt, dass der Angeklagte hierdurch eine nicht unerhebliche Verletzung umstehender Fußballfans beim Abbrennen billigend in Kauf genommen hat. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt, der Angeklagte muss außerdem 500 € an den Kinderschutzbund zahlen.

Gericht:
Amtsgericht Hannover, Urteil Az. 223 Ds 375/14

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