Ein Reiki-Meister hat chiropraktische Tätigkeiten durchgeführt und die Halswirbel seines Patienten "eingerenkt". Durch die ruckartigen Bewegungen wurden Schlaganfälle ausgelöst. Der Patient wird dauerhaft an den Folgen leiden und verlangt Schmerzensgeld.

Der Sachverhalt

Der Kläger litt im Mai 2008 unter anderem an einem Kribbeln in der rechten Körperhälfte und unter Kopfschmerzen. Er suchte mit diesen Symptomen zunächst ein Krankenhaus auf und wurde von dort an einen Neurologen verwiesen. Als danach noch starke Rückenschmerzen hinzutraten, ging er zum beklagten Reiki-Meister, der auch als Chiropraktiker tätig war.

Halswirbel ausgeknackst

Das Landgericht stellte nach Durchführung einer Beweisaufnahme fest, dass der Beklagte bei der Behandlung den Kopf des Klägers ruckartig einmal nach links und einmal nach rechts bewegte und dabei insgesamt fünf Schlaganfälle seines Patienten auslöste. Dieser musste lange stationär behandelt werden, war für vier Jahre arbeitsunfähig erkrankt und wird dauerhaft unter den Folgen der Schlaganfälle leiden. Heute liegt ein Grad der Behinderung von 50 % vor.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg

Der Senat zeigte sich vom eingeholten Sachverständigengutachten überzeugt. Dieser hatte festgestellt, dass die Infarkte durch das Einrenken ausgelöst worden waren. Bei dem Manöver seien kleine Blutgerinnsel, sog. Thromben gelöst worden, die die Blutgefäße im Gehirn verstopften und so zu einer Sauerstoffunterversorgung führten.

Chiropraktische Tätigkeit falle unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes

Der Beklagte müsse seinem ehemaligen Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, weil er eine Tätigkeit als Heilpraktiker ausgeübt habe, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Genehmigung zu sein, stellen die Richter fest. Eine chiropraktische Tätigkeit falle unter den Anwendungsbereich des Heilpraktikergesetzes. Auch wenn die Tätigkeit nur nebenbei ausgeübt werde, müsse dafür eine Genehmigung nach diesem Gesetz eingeholt werden.

Zweck des Erlaubnisvorbehalts sei unter anderem, ein Minimum an Fachkunde sicherzustellen, um die Patienten davor zu schützen, dass der Heilende sie, z.B. weil er die Bedeutung seines Handelns verkennt, schädigt. Gerade diese Gefahr, vor der das Heilpraktikergesetz schützen soll, hatte sich aus Sicht des Senats hier verwirklicht.

Berufung zurückgenommen

Der Reiki-Meister hat nach Hinweis des 5. Zivilsenats seine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Oldenburg zurückgenommen. Er akzeptierte dadurch die Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000 € und weiterer 3.600 € als Schadensersatz. Darüber hinaus ist er verpflichtet, auch künftig eintretende Schäden dem Kläger zu ersetzen.

Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg

OLG Oldenburg
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