Nach dem Angriff auf einen Lokführer, hat das Amtsgericht Hannover einen 23-jährigen Beklagten im Wege des Versäumnisurteils zu einem Schmerzensgeld von 1800 € verurteilt. Als Motiv für die Tat hat er angegeben, dass er jemanden "auf die Fresse" habe hauen wollen.

Der Sachverhalt

Der 53-jährige Kläger hatte unwidersprochen vorgetragen, dass der Beklagte ihn gegen 21:10 Uhr überfallen habe. Der Lokführer fahre Güterzüge und habe am Rangierbahnhof in Linden einen Güterzug übernehmen sollen. Zu diesem Zwecke sei er aus Würzburg angereist, sei dann in die S-Bahn umgestiegen, um dann das letzte Teilstück zu Fuß zu gehen.

Als er sich auf dem letzten Teilstück befunden habe, etwa auf Höhe einer Gaststätte, habe er von hinten einen Schlag mit einem Stock in den Rücken erhalten. Als er sich daraufhin umgewandt habe, habe er sogleich mehrere Faustschläge ins Gesicht erhalten. Sodann habe er in die Gaststätte fliehen können. Der Kläger erlitt multiple Prellmarken und war 4 Wochen arbeitsunfähig erkrankt.

Die von dort herbeigerufene Polizei habe den Täter stellen können, der als Motiv angegeben habe, dass er jemanden "auf die Fresse" habe hauen wollen. Da sich der Beklagte nicht fristgerecht meldete, erließ das Gericht ein Versäumnisurteil, welches noch nicht rechtskräftig ist.

Gericht:
Amtsgericht Hannover, Versäumnisurteil vom 24.02.2015 - 465 C 534/15

AG Hannover
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