In einem Restaurant hat ein Mann um die Benutzung der Toilette gebeten, was im auch gestattet wurde. Allerdings nutze der Mann die Toilette nicht sachgemäß und setzte seinen Haufen mitten auf den geschlossen Toilettendeckel.

Der Sachverhalt

Es kann schon einmal vorkommen, dass man dringend eine Toilette benötigt und dann kurzerhand das nächstliegende Restaurant aufsucht, um sich seines Druckes zu erleichtern. So ging es wohl auch einem Mann, der das Lokal der Klägerin gegen Abend betreten hat.

Der Mann bat darum, die Toiletten benutzen zu dürfen, was ihm auch gestattet wurde. Allerdings soll der Mann die Toiletten nicht bestimmungsgemäß benutzt haben. Offensichtlich habe er den Toilettendeckel geschlossen, sich auf das Klo gehockt und dann seine Notdurft verrichtet.

Großer Haufen auf den Toilettendeckel

Alles hätte sich in einem schrecklichen Zustand befunden, so die Klägerin. Die Reinigung der Toilette habe mehrere Stunden gedauert und es hätte jämmerlich gestunken. Zu allem Übel habe eine Gruppe von 9 Personen das Restaurant wieder verlassen, weil der Geruch nicht zu ertragen war.

Die Klägerin verlangt von dem Mann einen Schadensersatz von rund 250 Euro, der sich aus den Reinigungskosten und dem entgangenen Gewinn zusammensetzt.

Das Urteil des Amtsgerichts Hannover (438 C 10337/13)

Warum der Mann so gehandelt hat, geht aus dem Urteil des AG Hannover nicht hervor. Allerdings muss der Mann die Kosten übernehmen. Dieser Anspruch bestehe gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Des Weiteren wurden dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Erstaunlich mit was Gerichte so beschäftigt werden, bloß weil einer so eine sch... macht!

Gericht:
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 14.01.2014 - 438 C 10337/13

AG Hannover
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