2010 wird die "Marida Marguerite", ein Chemietanker mit 22 Besatzungsmitgliedern von somalischen Piraten entführt. Acht Monate bleibt die Crew in der Hand der Entführer, die auch vor Folter nicht zurückschrecken. Ein führendes Mitglied der Piraten wurde nun verurteilt.

Der Sachverhalt

Am 8. Mai 2010 wird der deutsche Chemikalientanker "Marida Marguerite" von somalischen Piraten entführt. Die Piraten sind von Anfang an brutal. Die 22 Besatzungsmitglieder sind durch Misshandlungen, Folterungen sowie Scheinhinrichtungen grausam gequält worden. So wurde dem Kapitän neben seinem Kopf geschossen, als der Chefingenieur an einem Rohr gefesselt hochgezogen wurde. Mehreren Crewmitgliedern sind die Genitalien mit Kabelbindern abgebunden worden. Nachdem der Tanker somalische Gewässer erreicht hatte, gehen um die 70 Piraten an Bord und beginnen, das Schiff zu plündern und die Mannschaft zu berauben. Ein Martyrium der Mannschaft aus Indien, Bangladesch und der Ukraine, das acht Monate dauerte.

An dieser Stelle verweist Rechtsindex auf eine 30-minütige Reportage des NDR vom 06.08.2012. Der NDR berichtet, dass der Somalier illegal nach Deutschland eingereist und anhand seiner Fingerabdrücke überführt worden war. Nach ersten Ermittlungsergebnissen soll er für die Buchhaltung an Bord des Schiffes verantwortlich gewesen sein. Zur Seite "Das Folterschiff - NDR.de".

Das Urteil des Landgericht Osnabrück (Az. 10 KLs 31/13)

Das Landgericht Osnabrück hat im "Piratenprozess" den angeklagten Somalier wegen erpresserischen Menschenraubes und besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Das Gericht ist nach der viermonatigen umfangreichen Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der 44-jährige Somalier ein führendes Mitglied der Piraten gewesen ist, die am 08.05.2010 einen Chemietanker mit 22 Besatzungsmitgliedern vor der Küste Somalias entführt haben. Der Angeklagte habe an Bord zeitweise das Kommando geführt und die Geiseln mit einem Maschinengewehr bewacht. Er habe wichtige Entscheidungen an Bord getroffen und eine große Verantwortung gehabt. Auch an der Verteilung des Lösegeldes sei er maßgeblich beteiligt gewesen. Als einer der letzten Piraten habe er das Schiff verlassen.

Dass der Angeklagte als „Investor" die finanziellen Mittel für den Überfall bereitgestellt hat und bei der Vorbereitung und eigentlichen Kaperung des Schiffs beteiligt gewesen ist, war dem Angeklagten nicht nachweisbar. Die Kammer ist aber davon überzeugt, dass der Angeklagte die Folterungen an Bord zumindest hingenommen habe. Erst nach Zahlung von 5 Millionen US-Dollar durch die Reederei aus dem Emsland wurden das Schiff und die Besatzung am 28.12.2010 freigegeben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen werden. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf etwaige Fehler untersuchen.

Themenindex:
Piratenprozess, Entführung, Folter, Erpressung, Lösegeldforderung

Gericht:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 17.04.2014 - 10 KLs 31/13

Rechtsindex - Recht & Urteile

Entscheidungshinweis:

23.04.2014: Revision eingelegt

Das Urteil der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück im "Piratenprozess" ist nicht rechtskräftig, Az. 10 KLs 31/13. Die Verteidiger des Angeklagten haben Revision eingelegt. Daher wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Ähnliche Urteile:

Erpressungsgelder, die gezahlt werden, damit der gesundheitlich angeschlagene Ehepartner nichts von einer Affäre erfährt, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Mit Urteil hat der Bundesfinanzhof eine anderslautende Entscheidung des Finanzgerichts Köln aufgehoben. Urteil lesen

Die achtjährige Tochter einer deutsch-amerikanischen Staatsangehörigen und eines Amerikaners muss sofort in die USA zurückgebracht werden. Danach ist die Mutter nicht berechtigt, das Kind in Deutschland gegen den Willen des gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigten Vaters zurückzuhalten. Urteil lesen

Das LSG Niedersachsen - Bremen hat durch Urteil (Az. L 10 VE 46/12) entschieden, dass ein Erpressungsopfer nur dann einen Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz hat, wenn ein "tätlicher Angriff" vorliegt. Eine bloße Drohung mit Gewalt stelle einen solchen "tätlichen Angriff" nicht dar. Urteil lesen

Der 1. Strafsenat des OLG Oldenburg hat Entscheidungen des 2. Strafsenats zur Auslieferung eines türkischen Staatsbürgers in sein Heimatland aufgehoben. Ursprünglich wurde die Auslieferungshaft zum Zwecke der Strafverfolgung im April 2008 angeordnet und im November 2008 die Auslieferung für zulässig erklärt. Urteil lesen


Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de