Es sei sein Herzenswunsch gewesen, bei der Polizei zu arbeiten. Um sich diesen Wunsch zu erfüllen, legte ein Elmshorner im Oktober 2013 bei der Bewerbung für den Polizeidienst ein gefälschtes Hauptschulabgangszeugnis vor.

Nachdem ihm bereits im Jahr 2012 wegen seines schlechten Hauptschulabgangszeugnisses in Hamburg eine Absage auf seine Bewerbung für den mittleren Polizeidienst erteilt worden war, änderte er mit Hilfe eines Scanners und eines Computers seine Noten.

Im Fach Deutsch wurde von "ausreichend" in "befriedigend",
im Fach Mathematik von "mangelhaft" in "ausreichend",
im Fach Englisch von "ausreichend" in "befriedigend",
im Fach Geschichte von "mangelhaft" in "befriedigend"
und im Fach Wirtschaft/Politik von "ausreichend" in "befriedigend".

Eine Kopie des so verfälschten Hauptschulabgangszeugnisses übersandte er im Oktober 2013 an die Einstellungsstelle der Hamburger Polizei, wo die Fälschung nach Durchsicht seiner früheren Bewerbungsunterlagen entdeckt wurde.

Der Angeklagte wurde wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je € 15,00 verurteilt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Landgericht Itzehoe
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