Staatsanwaltschaft sieht trotz Selbstanzeige von Tierschützern kein rechtswidriges Handeln. Nur durch das heimliche Erstellen von Filmaufnahmen konnten in einem landwirtschaftlichen Großbetrieb Gesetzesverstöße und massive Tierquälerei aufgedeckt werden.

Zwei Tierschützer hatten im Oktober 2013 Filmaufnahmen in einer Schweinezucht in Thüringen gemacht, worauf es zu umfangreichen Ermittlungen durch die Behörden in dem Betrieb kam. Es wurden dabei schwere Verstöße und Tierquälerei festgestellt, die zuvor durch routinemäßige Kontrollen nicht aufgedeckt werden konnten. In einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gera erklärten die Tierschützer, die Anlage nachts ohne Einwilligung des Betreibers betreten zu haben, weil es sonst keine Möglichkeit gegeben habe, die tierquälerischen Zustände aufzudecken. Normale Veterinäramtskontrollen seien angekündigt und könnten bei großen Betrieben in der Regel nur einen kleinen, oftmals vorbereiteten Teil untersuchen. Die Staatsanwaltschaft sieht nun kein rechtswidriges Handeln der Tierschützer und hat von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Hausfriedensbruch abgesehen. Auch der Betreiber der Anlage hatte die Tierschützer wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Die Ermittlungen gegen den Schweinezuchtbetrieb wegen Tierquälerei dauern derweil hingegen an.

"Dieses Ergebnis haben wir erhofft und erwartet", so Wolfgang Siebert von Animal Rights Watch. Die Tierrechtsorganisation hatte die Filmaufnahmen u.a. über ARD Tagesthemen an die Öffentlichkeit gebracht. Die Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Bescheid an die Tierschützer, dass sie unter Verweis auf § 152 Abs. 2 StPO von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absieht. Demnach ist nur dann staatsanwaltlich einzuschreiten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen und gesetzlich nichts anders bestimmt ist. "Hier überwiegt der rechtfertigende Notstand nach §34 StGB", sagt Wolfgang Siebert. Demnach handelt derjenige nicht rechtswidrig, der eine Tat begeht, um eine Gefahr für sich oder andere abzuwenden. „Mir fällt kein milderes Mittel ein, um den dort seit Jahren leidenden Tieren zu helfen und die Verbraucher über diese tierquälerischen Zustände in der Tierindustrie zu informieren“, so der Tierrechtler abschließend.

Nach der Ausstrahlung des Filmmaterials aus der Schweinezucht kam es bundesweit zu Empörung über die Situation in der Anlage, die zu den größten in Deutschland gehört. Animal Rights Watch hält das Entstehen grausamer Zustände für unvermeidlich, solange Tiere in unserer Gesellschaft als Ware und Produktionsmittel gelten.

Pressekontakt:
Wolfgang Siebert, Tel.: 01577-6633353, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Animal Rights Watch e.V. (ARIWA) ist eine gemeinnützige, bundesweit tätige Tierrechtsorganisation. ARIWA deckt die Zustände in der Tierindustrie auf und fördert eine tierfreundliche, vegane Lebensweise. Bundesweite Bekanntheit erlangte ARIWA durch die Veröffentlichung von Recherchen in Bio-Betrieben und durch die Ausrichtung des „Vegan Street Day“ in Stuttgart und Dortmund. Zahlreiche politische TV-Magazine sowie viele Print- und Onlinemedien nutzen regelmäßig von ARIWA zur Verfügung gestelltes Bildmaterial.