Totgesagte leben länger - Zumindest ist der totgesagte Ehemann einer Berliner Frau sehr lebendig. Die Verwechslung eines Vordrucks bei Gericht in einem Betreuungsverfahren hat bei den Angehörigen des Betreuten ziemlich für Verwirrung gesorgt.

Der Ehefrau des Betreuten ist in der vergangenen Woche ein gerichtliches Schreiben übersandt worden; in einem beiliegenden Blatt wurde sie aufgefordert, das Sterbedatum ihres Mannes, den Beerdigungstermin, seine Vermögensverhältnisse sowie die Erben anzugeben.

Der postwendende zutreffende Hinweis der Familie an die Boulevardpresse, der Betreute sei keineswegs verstorben, löste Schlagzeilen wie "Unfassbarer Behörden-Bock" und "Behörden-Irrsinn" aus.

"Es tut mir leid, wenn sich der Betreute und seine Familie wegen eines verwechselten Vordrucks erschreckt und gewundert haben", sagte die Präsidentin des Amtsgerichts Mitte, Dagmar Mittler, zu dem Vorgang.

Keineswegs habe es sich bei dem Schreiben um eine Todeserklärung gehandelt. Vielmehr sei schlicht einem zutreffenden Anschreiben ein falscher Vordruck beigefügt worden. "Wir geben uns Mühe, aber ganz ausschließen kann man ein derartiges Versehen in einer großen Behörde leider nicht", so die Präsidentin. Sie brachte zugleich ihre Erleichterung darüber zum Ausdruck, dass der Betreute auf den in der Presse veröffentlichten Fotos einen wohlbehaltenen Eindruck mache. Das falsche Schreiben werde umgehend korrigiert.

Eine Mitteilung vom Amtsgericht Mitte, Berlin