Die Kunden des Mobilfunkanbieters T-Mobile können nach Einschätzung der ARAG Experten wegen des bundesweiten Netzausfalls am Dienstag grundsätzlich Schadensersatz fordern. Für den exakten Zeitraum des Ausfalls besteht Anspruch auf Erstattung der anteiligen Grundgebühr. Lohnen dürfte sich das nicht, denn bei einer monatlichen Grundgebühr von 20 Euro und einem dreistündigen Netzausfall betrüge die Schadenssumme knappe 8 Cent.
Zudem lehnte die Telekom Zahlungen ab. Der Anbieter sagte aber zu, Einzelfälle zu prüfen. Entstand dem Kunden ein Schaden, weil er nicht telefonieren konnte, wird es kompliziert. Dann muss er nämlich sowohl den konkreten Schaden als auch das Verschulden, also den Vorsatz oder die Fahrlässigkeit des Anbieters nachweisen. Wie T-Mobile-Deutschlandchef Georg Pölzl ankündigte, können die Kunden den gesamten kommenden Sonntag Standard-Kurzmitteilungen kostenlos in alle Netze verschicken. Mit den Gratis-SMS will sich T-Mobile für den bundesweiten Netzausfall entschuldigen.
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