Das Amtsgericht Hannover hat durch Urteil entschieden, dass eine Diskothek 1000€ an einen abgewiesenen Gast zahlen muss. Dieser wurde nicht eingelassen, weil männliche Ausländer nicht in der Diskothek erwünscht seien, so zur Überzeugung des Gerichts.

Der Sachverhalt

Aus dem Urteil geht hervor, dass dem Kläger, einem Deutschen, der als Kind einer kurdischen Familie aus der Türkei nach Deutschland einwanderte, am 14.1.2012 gegen 23.30 Uhr der Einlass in die Diskothek der Beklagten verweigert wurde.

Die Beweisaufnahme ergab zur Überzeugung des Gerichts, dass die Zurückweisung erfolgte, da männliche Ausländer nicht in der Diskothek erwünscht seien. Während dem Kläger der Zutritt zur Diskothek verwehrt wurde, konnten zeitgleich Gäste ohne erkennbaren Migrationshintergrund die Diskothek betreten.

Die Entscheidung

Das Gericht geht von einem Verstoß gegen §21 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Dieses Verhalten stellt nach den Feststellungen des Gerichts eine Diskriminierung dar, die einen Schadensersatzanspruch auslöst. Das Gericht hält einen Betrag von 1000€ für angemessen, um dem Kläger Genugtuung zu verschaffen.

Darüber hinaus wurde die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger künftig den Zutritt zu ihrer Diskothek zu versagen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe vorliegen, die in keinem Zusammenhang mit der ethischen Herkunft des Klägers stehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250000€ angedroht.

Gericht:
Amtsgericht Hannover

AG Hannover
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