Darin wird ein gleichaltriger farbiger Mitschüler und dessen aus Afrika stammende Familie vor allem rassistisch und sexistisch aufs Übelste verunglimpft. Als das Mobbingopfer von Klassenkameraden und Fußballfreunden darauf angesprochen wurde, erstattete die Familie Anzeige. Vier Tage später verschwand das Video aus dem Netz. Vor dem Landgericht forderte die betroffene Familie die Abgabe einer Unterlassungserklärung und 14.000 Euro Schmerzensgeld.
Vergleichsabschluss
Vor Gericht griffen beide Parteien den Vorschlag des Gerichts zu einer gütlichen Einigung auf: Die Familie erhält insgesamt 5.000 Euro von den beiden verklagten Jugendlichen. Zudem wurde eine Unterlassungsvereinbarung geschlossen, so die ARAG Experten.
Gericht:
Landgericht Bonn, Az: 9 O 433/12