Im E-Commerce hat der Kunde bekanntlich grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen kann er die Ware zurückschicken. Ausnahmen gibt es aber beispielweise bei verderblicher Ware. Bäume zählen aber nicht dazu, so ein Urteil des OLG Celle.

Zu verderblichen Waren zählen zum Beispiel Obst, Gemüse, Blumen usw. Hier gibt es von Gesetzes wegen schon kein Widerrufsrecht.

Was aber ist bei Bäumen?

Damit hatte sich das Oberlandesgericht Celle zu beschäftigen und es entschied: Bäume sind keine solch verderbliche Ware. Also besteht auch beim Online-Kauf von Bäumen ein Widerrufsrecht.

Laut Gericht könne die Verderblichkeit der Ware grundsätzlich bei einem Zeitraum bis zum Verderb von etwa sechs Wochen angenommen werden. Der Verkauf von Bäumen aber erfolge gerade deshalb, um dem Käufer nach dem Einpflanzen eine jahrelange Nutzung zu ermöglichen. Ein Baum sei daher ein besonders langlebiges und damit gerade kein schnell verderbliches Produkt.

Gericht:
Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 04.12.2012 - 2 U 154/12

Fazit

Bei der Frage der Verderblichkeit kommt es demnach auch auf den Zweck des Kaufs, also die Nutzungsabsicht an. Grundsätzlich ist ein Baum verderblich, nämlich, wenn man ihn nicht einpflanzt. Sinn und Zweck des Kaufs ist aber gerade das Einpflanzen. Diese Grundsätze können auch bei anderen Zweifelfällen angewendet werden.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
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