Wer Kamera, Fernseher oder ein Haushaltsgerät kauft, bekommt die oftmals eine "5 Jahre Plus Garantie" angeboten. Lohnt sich überhaupt so eine Garantieverlängerung? Die Verbraucherzentrale Hamburg rät davon ab.

546 Euro für den neuen Fernseher und noch einmal stolze 90 Euro für die Garantieverlängerung "5 Jahre Plus Garantie" zahlte Frau B. bei einem großen Elektronikmarkt. Die Verbraucherzentrale Hamburg Hamburg nahm den Vertrag der Elektronikmarktkette unter die Lupe.

Bereits die Bezeichnung "Garantieverlängerung" verleitet zu der Fehlvorstellung, es gebe die fünf Jahre im Anschluss an eine Grundgarantie. Tatsächlich beginnt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung aber bereits mit Übergabe des Geräts, eine Garantievereinbarung ist daher für die ersten zwei Jahre unnötig. In den ersten zwei Jahren nach Kauf bestehen Gewährleistungsrechte gegen dem Verkäufer. Zudem geben auch viele Hersteller auf ihre Produkte eine - kostenlose - Garantie für die ersten ein oder zwei Jahre.

Hinzu kommt, dass sich die meisten Material- und Herstellungsfehler - nur für diese gilt die Garantie - bereits kurz nach dem Kauf zeigen und nicht erst ab dem dritten Jahr. Tritt nun aber tatsächlich ein Garantiefall ein, so soll das Gerät nach den Bedingungen der Plus Garantie repariert werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Vielmehr liegt es im Ermessen des Elektronikmarkts, ob das defekte Gerät repariert oder gegen ein Ersatzgerät ausgetauscht wird. Dabei muss das Ersatzgerät zwar gleichwertig sein, kann aber von einem anderen Hersteller stammen.

Kommt eine Reparatur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht in Betracht, kostet also die Reparatur mehr als das Gerät noch wert ist - gerade Elektronikgeräte verlieren schnell an Wert -, liegt es ebenfalls im Ermessen der Elektronikmarktkette, das defekte Gerät durch ein Ersatzgerät auszutauschen oder dem Kunden einen Teil des Kaufpreises zu erstatten. "Unterm Strich raten wir von dem Abschluss der Garantieverlängerung ab", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
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