Bei dem Lübecker Immobilientag der Notarkammer, Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer aus Schleswig-Holstein informieren Rechtsanwalt und Notar Dr. Oswald Kleiner, Rechtsanwalt Matthias Volquardts sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert über alles Wichtige.

Bei dem Lübecker Immobilientag der Notarkammer, Rechtsanwaltskammer und Steuerberaterkammer aus Schleswig-Holstein informieren Rechtsanwalt und Notar Dr. Oswald Kleiner, Rechtsanwalt Matthias Volquardts sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Peter Zimmert über alles Wichtige rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien.

Käufer einer Eigentumswohnung müssen einige Besonderheiten beachten, die Hauskäufer nicht betreffen. Denn beim Erwerb einer Wohnung wird der Eigentümer zugleich Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft - mit besonderen Rechten und Pflichten. Daher ist vor Abschluss eines Kaufvertrages stets eine umfassende Prüfung notwendig.

Eventuelle Mängel an der Wohnung feststellen

Die wenigsten Mängel sind direkt sichtbar. Es ist unerlässlich, vor Erwerb einer gebrauchten Immobilie einen vereidigten Bausachverständigen hinzuzuziehen. Wichtig ist hierbei, nicht nur die Wohnung überprüfen zu lassen, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Es empfiehlt sich, das Gespräch mit dem Verkäufer und dem Verwalter über anstehende Reparaturmaßnahmen zu suchen.

Übersicht über finanzielle Belastungen gewinnen

Jeden Monat fallen erhebliche Kosten für Versicherung, Reinigung, Rücklagenbildung etc. an. Vor dem Kauf sollte man Einsicht in die Wirtschaftspläne und Jahresabrechnung nehmen, um die laufenden Kosten zu überblicken. Ferner ist zu ermitteln, ob Sonderumlagen beschlossen wurden, für die auch der Erwerber haftet. Weiterhin muss überprüft werden, ob Hausgeldrückstände gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern bestehen.

Regelungen zwischen den Eigentümern

In der Teilungserklärung wird festgehalten, welche Gebäudeteile und Grundstücksflächen als Sondereigentum eines Besitzers gelten und was als Gemeinschaftseigentum genutzt wird. Vor Erwerb sind diese Urkunden zu prüfen. Die rechtlichen Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümern werden durch die Gemeinschaftsordnung festgelegt. In diesem Schriftstück werden zum Beispiel Stimmrechte, Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung oder Musizierverbot festgehalten.

Einsicht in Beschlussbuch nehmen

Bei Eigentümerversammlungen werden weitere Entscheidungen durch gemeinsame Beschlüsse getroffen. Diese Beschlüsse sind auch für den Käufer bindend. Seit dem 01.07.2007 ist ein sogenanntes Beschlussbuch zu führen. Dies vereinfacht dem Käufer einen schnellen Überblick.

Darüber, was beim Kauf einer Immobilie weiterhin zu beachten ist, informieren die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und Notarkammer sowie die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein auf einer Veranstaltung unter dem Titel "Fallstricke bei Kauf und Verkauf des Eigenheims".

Die Veranstaltung findet statt am 20.11.2012, von 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck, Raum Helsinki / Stockholm, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer, Telefon: 040/41 32 700, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Der Eintritt ist frei!

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