Nach Urteil des OLG Dresden sind Bearbeitungsgebühren für Kredite unzulässig. Auf Banken und Sparkassen werden hohe Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern zukommen, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, hat die beklagte Sparkasse ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen. Dadurch wurde ein verbraucherfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 8 U 562/11) rechtskräftig.

Der Sachverhalt

Bearbeitungsgebühren für Kredite sind seit Jahren ein Streitfall. Regelmäßig verlangen Banken und Sparkassen diese zusätzlich zu den Zinsen. Im vorliegenden Fall, der bis zum Bundesgerichtshof ging, handelte es sich dabei um eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Prozent vom ursprünglichen Kreditbetrag. Bei einem Darlehensbetrag von 10.000 € sind das immerhin 200 €.

Begründet haben die Geldhäuser ihre Forderung mit dem Beratungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden."Einmal mehr wollten damit Banken und Sparkassen sich für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, vom Kunden bezahlen lassen", sagt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Dass dies unzulässig ist, ist bekannt - dennoch werden immer wieder derartige Preisklauseln kreiert." Gerichtliche Auseinandersetzungen sind damit vorprogrammiert.

Die Erfahrung dabei ist, dass verbraucherfreundliche erst- und zweitinstanzliche Urteile von den Kreditinstituten nicht anerkannt werden. So hatten im Fall der strittigen Bearbeitungsgebühr schon mehrere Gerichte darunter auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe (Az.: 17 U 192/10 rk.) und Bamberg (AZ.: 3 U 78/10 rk.) deren Unzulässigkeit erklärt.

Revision wird oftmals zurückgenommen

Zeigt sich dann in einem ausgewählten Verfahren, dass auch der Bundesgerichtshof wahrscheinlich zu Lasten des Kreditinstitutes entscheidet, wird durch den Anbieter die Revision zurückgenommen. Damit bleibt den anderen Unternehmen die Möglichkeit, weiterhin den Standpunkt zu vertreten, dass die Angelegenheit noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. Und so ist auch erfahrungsgemäß vorprogrammiert, dass einzelne uneinsichtige Institute die Rückzahlung weiterhin verweigern werden.

Zur Abwehr von Ansprüchen wird von Banken und Sparkassen des Weiteren auch immer wieder der Einwand der Verjährung vorgebracht. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wurde ein Kredit innerhalb kurzer Zeit umgeschuldet und somit eine weitere Bearbeitungsgebühr gefordert, kann in beiden Fällen das Geld zurückgefordert werden. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass bei laufenden Krediten, die bereits vor 2009 abgeschlossen wurden, hinsichtlich der Rückerstattung noch keine Verjährung eingetreten ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Verbraucher jetzt bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche mit individueller Beratung und mit einem Musterbrief.

Themenindex:
Kreditgebühren, Bearbeitungsgebühren

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
Rechtsindex - Recht & Urteil
Ähnliche Urteile:

Die Kläger begehren die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten, die die Banken im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen berechnet haben. Der BGH hatte über die Frage des Verjährungsbeginns der Rückforderungsansprüche zu entscheiden. Urteil lesen

Das Amtsgericht Offenbach entschied mit Urteil, dass die Klausel einer Bank, von Privatkunden eine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite zu verlangen, intransparent und daher unzulässig ist. Die Bank muss die Bearbeitungsgebühren zurückzahlen. Urteil lesen

Die Postbank AG wurde zur Rückzahlung eines anlässlich des Abschlusses eines Verbraucher-Kreditvertrages gezahlten "Bearbeitungsentgelts" verurteilt. Die zugrundeliegende Vereinbarung sei wegen unangemessener Benachteiligung des Verbrauchers unwirksam, so das Urteil Urteil lesen


Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de