Mit Urteil des LG Berlin verliert die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bildmarke für den "Oscar"-Filmpreis für den Bereich der Spielfilme. Im übrigen behält sie den Schutz der dort für sie eingetragenen Marke.

Der Sachverhalt

In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Berlin macht die Klägerin der Academy of Motion Picture Arts and Sciences aus Beverly Hills den rechtlichen Schutz der Abbildung des Oscar-Filmpreises streitig: Die Academy müsse der Löschung ihrer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Bildmarke (Foto der Oscar-Skulptur) für sämtliche eingetragenen Waren- und Dienstleistungen einwilligen, weil sie diese Marke im Inland entgegen dem Markengesetz nicht rechtserhaltend genutzt habe.

Die Entscheidung

Die Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin hat mit Urteil entschieden, dass die Academy of Motion Pictures Arts and Sciences ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Bildmarke für den "Oscar"-Filmpreis für den Bereich der Spielfilme verliert im übrigen behält sie den Schutz der dort für sie eingetragenen Marke.

Die auf Einwilligung in die Löschung der Bildmarke für sämtliche eingetragenen Waren und Dienstleistungen gerichtete Klage war damit zur Hälfte erfolgreich, zur Hälfte ohne Erfolg.

Schriftliche Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. Allerdings hob die Kammer in der mündlichen Verhandlung hervor, für den Bereich der Spielfilme lasse sich – anders als für den übrigen durch die Markeneintragung geschützten Bereich – keine hinreichende rechtserhaltende Benutzung der Marke feststellen.

Gericht:
Landgericht Berlin, Urteil vom 24.07.2012 - 16 O 512/11

LG Berlin , PM Nr. 47/2012
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