"Kursana GmbH Kursana im HesperidenPark Nürnberg" muss Servicepauschalen ab dem Zeitpunkt der Kündigung zurückzahlen - Servicevertrag benachteiligt den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Vertragspartners unangemessen wegen Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben.

Ein Beitrag der Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler

(Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 22.03.2012, Az. 8 O 6568/11, noch nicht rechtskräftig!)

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die 15-jährige Bindungsfrist an den Servicevertrag den Rechtsnachfolger des ursprünglichen Vertragspartners unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist.

Dem von der Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler vertretenen Rechtsnachfolger wurden zudem die seit der Kündigung bezahlten Servicepauschalen in Höhe von insgesamt ca. 4.000,00 € zugesprochen. Das von der Kursana GmbH Kursana im HesperidenPark Nürnberg praktizierte Modell des sog. betreuten Wohnens sieht für "Grundleistungen" für einen Einpersonenhaushalt die Entrichtung einer monatlichen Grundservicepauschale in Höhe von 196,85 € vor.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in diesem Zusammenhang weiter festgestellt, dass der zwischen den Parteien abgeschlossene Servicevertrag durch die Kündigung des Rechtsnachfolgers des ursprünglichen Vertragspartners im Jahre 2008 beendet wurde.

Folgerichtig wurde die Kursana GmbH Kursana im HersperidenPark Nürnberg auch verurteilt, die Löschung der zu ihren Gunsten im Grundbuch eingetragenen Reallast zu bewilligen.

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Die Anwaltskanzlei Hagn & Schwegler berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in ausgewählten Bereichen des Zivilrechts. Falls Sie ebenfalls an langfristige Verträge im Rahmen des sog. betreuten Wohnens gebunden sind und diese überprüfen lassen möchten, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.