Ein überfüllter ICE, ein dringendes Bedürfniss und keine freie Toilette. Ein Alptraum, der sich 2 Stunden hinzog, weil Toiletten wegen Wassermangels geschlossen waren. Ein Fahrgast klagte auf Schmerzensgeld und bekam Recht.

Der Sachverhalt

Während einer Bahnreise musste ein Fahrgast dringend auf die Toilette. Auf der Suche nach einer "freien" Toilette stellte dieser fest, dass alle aufgesuchten Toiletten verriegelt waren. Erschwerend kam hinzu, dass die Waggons des ICE ohnehin überfüllt waren und das Durchschreiten der Gänge eine "Ewigkeit" brauchte, bis man die nächste Toilette erreichte.

Letztendlich musste sich der Fahrgast zwei Stunden mit seinem dringenden Bedürfnis quälen, weil er keine freie Toilette fand. Grund der abgeriegelten Toiletten war ein Wassermangel. Offensichtlich wurde versäumt, dementsprechend die Toiletten mit Wasser zu befüllen. Ein automatisches System riegelte die Toiletten aufgrund des Wassermangels ab.  Dies wollte sich der Fahrgast nicht gefallen lassen und klagte auf Schmerzensgeld.

Die Entscheidung

Der Fahrgast bekam Recht. Für diesen Missstand ist die Beklagte einstandspflichtig. Sie hat es versäumt, dem quasi im Zug eingeschlossenen Fahrgast und den weiteren Fahrgästen die Möglichkeit einer Toilettenbenutzung einzuräumen. Die Beklagte haftet für diesen Organisationsmangel, weil sie es unterlassen hat, sicherzustellen, dass die Toiletten ordnungsgemäß mit Wasser befüllt und damit benutzbar seien, so das Amtsgericht Frankfurt.

Die Beklagte hat damit tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft die Gesundheit des Fahrgasts beschädigt, indem dieser während zwei Stunden seinem dringenden Bedürfnis, auf die Toilette zu gehen, nicht nachkommen konnte. Das Gericht sah dafür einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 403 Euro für angemessen.

Gericht:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.04.2002 - 32 C 261/01   

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