Autogas - Wird ein Auto nachträglich auf Gasbetrieb umgebaut und werden dadurch die Zylinderkopfdichtungen beschädigt, muss der Umrüster den Schaden voll und ganz ersetzen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Der Sachverhalt

Nach einem Bericht der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline, ließ der Kläger sein Fahrzeug von einem professionellen "Autogaszentrum" für stattliche 2.500,96 Euro von Benzin- auf Gasbetrieb umbauen. Ein halbes Jahr später kam es an den Zylindern des Fahrzeugs zu teils erheblichen Kompressionsverlusten und Beschädigungen im Bereich der Zylinder. Für die Reparatur musste der Kläger weitere 3.455,31 Euro bezahlen. Daraufhin verlangte dieser die Erstattung der Reparatursumme, sowie die ursprünglichen Kosten für den Einbau. Er forderte den kostenlosen Ausbau der installierten Gasanlage, die erst den Schaden angerichtet habe und die er deswegen wieder zurückgeben wolle.

Die Entscheidung

Die Richter gaben dem Kläger Recht. Das Beweissicherungsverfahren hatte ergeben, dass die Ventile an den Zylindern aufgrund einer übermäßigen Hitzeentwicklung der Gasanlage im Kompressionsraum beschädigt worden waren, so dass keine hinreichende Abdichtung mehr vorlag. Das Autogaszentrum hatte es wider besseren Wissens versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermische Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt Benzin und der reduzierten Flüssigkeitsschmierung entgegenwirkt. So kam es zu dem Schäden an den auf niedrigere Betriebstemperaturen ausgelegten Einlassventilen des Benzin-Motors.

"Damit ist nicht nur eine Sachmangelhaftung unumgänglich, sondern es stellt sich auch die Frage einer Einstandspflicht wegen grober Aufklärungsversäumnisse", sagt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Denn der Umrüster des Fahrzeugs hatte in einer zur eigenen Verteidigung gedachten Presseerklärung selbst erklärt, die erhöhte Brenntemperatur von Gas sei "kein Problem, wenn die Anlage über eine vernünftige Regelungstechnik verfügt". Warum die bei der installierten Gasanlage in dem beschädigten Auto gerade nicht zu finden war, bleibt allerdings das Geheimnis der ob dieses Eigentors zur Kasse gebetenen Werkstatt.

Gericht:
Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 136/10)

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