Hat der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt, muss der Mieter die Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist eigentlich räumen und die Schlüssel zurückgeben. Besetzen er und seine etwaigen Mitbewohner aber auch weiterhin die betreffenden Räumlichkeiten, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig, als Räumungsklage zu erheben.

Eine grundsätzlich mögliche Kleinreparaturklausel darf sich nur auf diejenigen Teile der Mietsache beziehen, die häufig dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Unterliegen jedoch Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper dem ständigen Zugriff des Mieters?

Eine Mieterin lästerte über den Vermieter, dass er so geldgierig sei und dass er sie sexuell bei einem Besuch in ihrer Wohnung belästigt habe. Als der Vermieter von diesen Anschuldigungen erfuhr, kündigte er der Mieterin fristlos. Zu Recht?

Die Heizung eines Mieters konnte nur von der Nachbarwohnung aus bedient werden. Dies hatte zur Folge, dass der Mieter Heizenergien nur erhielt, solange die Nachbarin ihre Therme auch eingeschaltet hatte. Der Mieter verlangt eine eigene Heizungseinrichtung.

Eine Reinigungskraft wischte den Kellerflur und das Treppenhaus. Der 72-jährige Kläger ist Mieter einer im Haus der Beklagten gelegenen Wohnung. Der Kläger begab sich in den Keller des Hauses und kam dort zu Fall. Er sei aufgrund von extremer Nässe im Kellerflur gestürzt.

Nach beendetem Mietvertrag umfasst die Rückgabepflicht des Mieters neben der Besitzverschaffung an den Räumen zugunsten des Vermieters auch die Räumung der Mietsache von den eingebrachten Sachen. Steht das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen der Erfüllung der Rückgabepflicht entgegen?

Gibt ein Mieter seine Prozessunterlagen an den Vormieter, damit dieser gegen den ehemaligen Vermieter seine Ansprüche wegen zu viel bezahlter Miete aufgrund einer Wohnflächenabweichung geltend machen kann, verletzt der Mieter keine Pflichten aus dem Mietvertrag.

Die Anbringung eines Rauchwarnmelders ist als Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 555d Abs. 1 BGB zu verstehen, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht und die die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.

Kann ich die Miete mindern, wenn ein Mitmieter an vereinzelten Tagen Gegenstände wie Glasbehälter, Flaschen, aber auch Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt auf den Gehweg zum Hauseingangsbereich wirft?

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden hat, wenn er die Wohnung zuvor schon selbst mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.