Werden die Betriebskosten nach der Wohnfläche verteilt, so muss der Vermieter die Kostenanteile für leer stehenden Wohnungen selbst zahlen. Über dieses aktuelle Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.

Mietrecht: - Bei schönem Wetter hängt man gerne mal die Wäsche zum Trockenen raus an die frische Luft anstatt in den geschlossenen Trockenraum. Was die Rechtsprechung toleriert, erklärt Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse.

Urteile: Mietern ist es grundsätzlich gestattet, Blumenkübel auf dem Balkon aufzustellen oder Blumenkästen oder -töpfe (auch außen) zu befestigen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kästen ordnungsgemäß angebracht sind und auch bei starkem Wind nicht herabfallen und andere gefährden können.

10.07.2006 - In der Regel ist ein Mieter per Mietvertrag dem Vermieter verpflichtet, eine Kaution zu hinterlegen. Dieser Anspruch gilt jedoch nicht unbegrenzt, sondern unterliegt der Verjährung - warnt Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse allzu nachlässige Vermieter.

(OLG Bamberg) - Mieter müssen als Kaution maximal drei Monatsmieten zahlen. Dabei können Vermieter außer einer Kaution auch eine Bürgschaft als Mietsicherheit verlangen oder auch beides mischen. „Die gesetzliche Gesamthöhe darf jedoch dabei nicht überschritten werden", sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.

(AG Frankfurt/Oder) Nicht immer sind in einem größeren Mietshaus alle Wohnungen bewohnt und somit auch regelmäßig beheizt. Die damit mögliche stärkere Auskühlung des Wohngebäudes berechtigt andere Mieter jedoch nicht zur Mietminderung, betont Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

(BGH) - Kennt ein Mieter nach einem Eigentümerwechsel der Mietwohnung weder Namen noch Adresse des neuen Eigentümers, so kann er vorübergehend die Mietzahlungen zurückhalten. Die Miete muss erst dann gezahlt werden, wenn der neue Vermieter unter Bezeichnung seiner Rechtsstellung an den Mieter herantritt (Az. VIII ZR 24/05).

(OLG Naumburg) - Rechnet ein Vermieter entgegen den Bestimmungen des Mietvertrages über mehrere Jahre hinweg die Betriebskosten nicht ab, muss er mit Rückforderungsansprüchen seiner Mieter rechnen. Mieter können in solchen Fällen sogar ihre Vorauszahlungen zurückfordern.

(BGH) - Ein Vermieter muss nicht für Schäden haften, die sein Mieter an benachbarten Immobilien anrichtet. Über diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

Voreilig ausgesprochene fristlose Kündigungen können teuer werden, darauf macht Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter aufmerksam. Ist die Kündigung nämlich nicht völlig begründet, kann der Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet sein.