Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, "hohle Wandfliesen" so zu befestigen, dass sie fest an der Wand haften und die Montage von handelsüblichen Badezimmerutensilien ermöglichen, so das Urteil des AG Kiel.

Der Sachverhalt

Wie der Kieler Mieterverein mitteilt, hatte die Mieterin einer Wohnung in einer nicht allzu alten Wohnanlage festgestellt, dass die Mehrzahl der Fliesen im Badezimmer an allen vier Wänden nur noch durch die Verfugung gehalten wurde. Deswegen sah sie sich gehindert, handelsübliche Badezimmerutensilien und Kleinmöbel an der Badezimmerwand zu befestigen. Die Vermieterin kam dem Instandsetzungsverlangen der Mieterin nicht nach, weswegen diese Klage auf Instandsetzung erhob.

Das Urteil des Amtsgerichts Kiel

Mit Urteil hat das Amtsgericht Kiel dem Anspruch stattgegeben mit Hinweis darauf, dass in einer vergleichsweise neuen Wohnanlage nicht mit derartigen Mängeln gerechnet werden müsse. Die Klägerin müsse sich auch nicht darauf verweisen lassen, Badezimmermöbel anzuschaffen, die nicht an der Wand befestigt werden müssten. Die Vermieterin wurde demgemäß antragsgemäß verurteilt, die Fliesen fachgerecht zu befestigen, was absehbarerweise auf eine Neuverfliesung des Badezimmers hinausläuft.

Gericht:
Amtsgericht Kiel, Urteil vom 08.05.2013, 113 C 344/12

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