Wem zu Unrecht fristlos sein Zimmer gekündigt wurde, kann sich dagegen wehren und sich für sein Vorgehen von einem Anwalt beraten lassen. Dann aber sollte er sich schon selbst zum Vermieter begeben und dem die in Erfahrung gebrachten Gründe für die Unrechtmäßigkeit der Kündigung auch eigenständig darlegen.

Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Koblenz hervor (Az. 40 UR IIa 899/08), berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de).

Bei der Abwehr einer einfachen Zimmerkündigung dürfe das Geld der Steuerzahler nach Auffassung des Gerichts jedenfalls nicht dazu verwendet werden, auf dem Wege einer staatlichen Beratungshilfe außer dem Honorar für die anwaltliche Beratung noch weitere Tätigkeiten eines Rechtsvertreters zu begleichen. Zumal der Antragsteller mit der Sachlage selbst am bestens vertraut ist.

Dem Urteil zufolge ist nur die bloße Rechtsberatung erstattungsfähig, was sämtliche weiteren Auslagen für Post- und Telekommunikationsleistungen ausschließt - und zwar unter dem Gesichtspunkt einer zumutbaren Selbstwahrnehmung der Rechte durch den Bürger. Das Gericht hat jegliche "Vertretungsgebühren" der von dem Mieter beauftragten Anwältin zurückgewiesen und ihr nur für das Beratungsgespräch 35,70 Euro zugebilligt. Bei einer telefonischen Rechtsberatung (wie beispielsweise von der Deutschen Anwaltshotline unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) wäre das höchstwahrscheinlich sogar noch billiger zu haben gewesen.