Mietminderung von 12 Prozent: Bei starkem Baulärm in der Nachbarschaft können Wohnungsmieter die Miete auch dann mindern, wenn die Wohnung im Innenstadtbereich mit zahlreichen Gewerbebetrieben liegt.

Über dieses Urteil des Landgerichts Frankfurt informiert Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter und Mieter in Großstädten.

Der Fall:

Im betreffenden Fall hatte eine Mieterin die monatelangen Belästigungen durch eine Großbaustelle, die sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckten, nicht mehr ertragen und daraufhin die Miete um zwölf Prozent gemindert. Dies wollten die Vermieter nicht akzeptieren, da in Innenstadtlagen mit Gewerbe immer mit Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten zu rechnen sei. Baulärm gehöre hier fast schon zum normalen Alltag.

Zur Entscheidung:

Die Richter schlossen sich diesem Argument jedoch nicht an. Bauarbeiten dieser Größenordnung seien auch in Städten in einer bestimmten Gegend üblicherweise nur vorübergehender Natur. Anschließend ist der Bezirk in der Regel über Jahre hin wieder frei von Großbaustellen. Monatelange und auch des nachts andauernde Belästigungen durch eine Baustelle dieser Größenordnung rechtfertigen durchaus eine Mietminderung um zwölf Prozent

(LG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2007, Az. 2-17 S 113/06)