(Mietrecht) - Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug durch den Vermieter kann für Mieter teuer werden. Eventuelle Folgekosten gehen voll zu ihren Lasten - warnt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und weist auf ein Urteil des Landsgerichts Mönchengladbach hin (Az. 2 S 83/05).
Vermieter können einen Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen. 
Das ist immer dann möglich, wenn ein Mieter die Rechte des Vermieters in erheblichem Maße verletzt, indem er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet, sie unbefugt einem Dritten überlässt sowie durch Zahlungsverzug.

Der Vermieter hat in diesem Fall Anspruch auf Ersatz der möglichen Kündigungsfolgeschäden. So muss der Mieter dem Vermieter den Mietausfall bis zur Neuvermietung ersetzen. Nach Ansicht des Landsgerichts muss er dem Vermieter auch sämtliche Anwaltskosten erstatten, die durch die Kündigung und die anschließende Räumung entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für das Abfassen des Kündigungsschreibens sowie die Kosten der Räumungsklage.