Mietrecht: - Bei schönem Wetter hängt man gerne mal die Wäsche zum Trockenen raus an die frische Luft anstatt in den geschlossenen Trockenraum. Was die Rechtsprechung toleriert, erklärt Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse.

Wäsche trocknen auf Balkon und Terrasse ist erlaubt. Das trifft zumindest auf die "kleine Wäsche" und das Aufstellen eines Wäscheständers zu, selbst wenn die Hausordnung "das Trocknen der Wäsche" auf dem Balkon ausdrücklich untersagt (AG Euskirchen, Az. 13 C 663/94). Das gilt sogar für eine fest montierte Wäschestange oder Wäscheleinen. Bohrungen auf dem Balkon sind nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth zulässig (Az. 7 S 6265/89).

Eine Klausel im Mietvertrag, die das Wäsche trocknen in der Wohnung untersagt, beeindruckte die Richter ebenfalls nicht. Der Balkon gehört nicht zum Innenraum der Wohnung (AG Brühl, Az. 21 C 256/00). Auch eine "ästhetische Beeinträchtigung" und Störung des Aussehens des Hauses durch die aufgehängte Wäsche mochte das Gericht nicht erkennen.

Die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauches des Balkons ist erst dort erreicht, wo Mitmieter nachhaltig gestört werden, bzw. die Bausubstanz beeinträchtigt und dadurch Rechte des Hauseigentümers beeinträchtigt werden.
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