(BGH) - Ein Vermieter muss nicht für Schäden haften, die sein Mieter an benachbarten Immobilien anrichtet. Über diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

Durch einen vom Mieter verursachten Brand wurde auch die Fassade des Nachbarhauses beschädigt. Der Eigentümer der angrenzenden Immobilie nahm daraufhin den Vermieter des Mieters als "Störer" in Regress und verlangte von ihm die Erstattung seiner Schadensbeseitigungskosten.

Der BGH konnte jedoch keine Anspruchsgrundlage erkennen. Für eine Brandstiftung seines Mieters hat der Vermieter nicht einzustehen. Er kann für Störungshandlungen seines Mieters nur verantwortlich gemacht werden, wenn er dem Mieter den Gebrauch der Wohnung mit der Erlaubnis zu störenden Handlungen überlassen hätte oder es unterließe, den Mieter von dem vertragswidrigen, fremdes Eigentum beeinträchtigenden Gebrauch der Mietsache abzuhalten. Das ist hier aber nicht der Fall. Dass der Vermieter die Wohnung seinem Mieter nicht mit der Erlaubnis zu feuergefährlichem Verhalten überlassen hat, liegt ja wohl klar auf der Hand, so die Richter (BGH, Urteil vom 27.1.06., Az. V ZR 26/05).

Quelle Bausparkasse
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