Voreilig ausgesprochene fristlose Kündigungen können teuer werden, darauf macht Jörg Hofmann von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter aufmerksam. Ist die Kündigung nämlich nicht völlig begründet, kann der Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet sein.

In einem Fall hatte der Vermieter fristlos wegen "nachhaltiger Behinderung von Reparaturen in der Wohnung" gekündigt. Der Mieter wollte während der Sanierungsarbeiten die Wohnung nicht verlassen. Der Richter konnte hier allerdings keinen Kündigungsgrund erkennen, vor allem da der Vermieter dem Mieter auch keine Ersatzunterkunft angeboten hatte. Die gesamten Anwaltskosten, die der Mieter zur Abwehr der Kündigung aufbringen musste, durfte der Vermieter übernehmen (AG Freiburg, Az. 10 C 617/04).

Auch in einem anderen Fall musste der Vermieter tief in die Tasche greifen. Er hatte seinem Mieter wegen erheblicher Lärmstörungen fristlos gekündigt, konnte dies jedoch nicht ausreichend begründen. Das Gericht verurteilte ihn zur Übernahme der außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten des Mieters (AG Freiburg, Az. 1 C 4284/03). Besser vor einer fristlosen Kündigung anwaltlichen Rat einholen, rät daher Jörg Hofmann.

Quelle Bausparkasse
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