Mieter sollten sich ihre Äußerungen gegenüber ihrem Vermieter besser vorher genau überlegen. Bittet ein Mieter mehrmals um Fristverlängerung einer Mängelbeseitigung, so liegt dadurch eine Schuldanerkenntnis vor.
Ein Vermieter hatte seinen Mieter unter Fristsetzung zur Durchführung der fälligen Schönheitsreparaturen in der angemieteten Wohnung aufgefordert. Der Mieter bat zunächst mündlich, danach abermals schriftlich um Fristverlängerung. Später behauptete er plötzlich, die Renovierung sei nicht notwendig.
Das Kammergericht Berlin verurteilte ihn jedoch zur Durchführung der Renovierungen. Durch seine mehrfache Bitte um Fristverlängerung hätte er seine Schuld bereits anerkannt, so die Richter. Im Nachhinein könne der Mieter dann keine Einwände gegen die Notwendigkeit der Maßnahme mehr vorbringen (Az. 8 U 249/04).
Quelle Bausparkasse
Bitte um Fristverlängerung bedeutet Anerkenntnis der Schuld
- Kammergericht Berlin
- Kategorie: Mietrecht
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