Mietminderung - Einem Mieter steht dann eine Mietkürzung von 7,5 Prozent wegen Lärmbelästigungen zu, wenn nachweislich ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auftritt und die Fenster zur Straße nicht ausreichend isoliert sind.

Der Sachverhalt

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, wurde die Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln als Autobahn-Zubringer ausgebaut, wodurch das Verkehrsaufkommen auf bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde anstieg. Die bereits vorhandenen Schallschutzfenster aber isolierten den Lärm nicht mehr ausreichend, wie ein Gutachter feststellte. Auch wenn diese sich im einwandfreien Zustand befanden, konnten sie lediglich 32 dB an Lärm dämmen. Den Anwohnern stehen aber bei der angestiegenen Verkehrsbelastung Fenster mit höherer Schallschutzklasse zu, die ein Schalldämmung von mehr als 40 dB aufweisen müssen. Die Miete wurde gemindert.

Die Entscheidung

Das Gericht sah deswegen den Wohnwert als herabgesetzt und damit die Mietminderung als gerechtfertigt an. Wobei die Berliner Richter auch die lange Wohndauer der Mieterin von fast 40 Jahren zu berücksichtigen hatten, bei der immer mit Veränderungen des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist.

"Doch wenn eine Wohnung bereits mit Schallschutzfenstern ausgestattet ist, heißt das noch lange nicht, dass sie auch bei bei höherer Lärmbelastung hinreichend isoliert ist", erklärt Rechtsanwalt Marc N. Wandt (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Das Mietminderungsrecht kann also greifen, wenn der Lärm wegen plötzlich verändertem Verkehrsaufkommen drastisch steigt.

Gericht:
AG Berlin-Köpenick, Urt. v. 02.07.2010 - 4 C 116/10

Deutsche Anwaltshotline, Rechtsindex
eine Mietkürzung um 7,5 Prozent
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