Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Herausgabe der bestimmten IP-Adressen zuzuordnenden Namen und Anschriften, wegen Ansehens eines Streaming-Videos auf der Plattform www.redtube.com, hätte nicht entsprochen werden dürfen.

Die Bundesregierung hat auf Vorlage der Linksfraktion Stellung zu der Frage bezogen, ob das Betrachten eines Streams eine urheberrechtliche Verletzungshandlung darstellt.

Nach Urteil des BGH (Az. I ZR 169/12) haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht, wenn für den Anschlussinhaber keine Anhaltspunkte vorlagen, dass sein Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht wird.

Zum Thema "Redtube"-Abmahnungen haben einige Kammern des LG Köln signalisiert, dass sie die inzwischen aufgetauchten Bedenken u.a. an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlung der IP-Adressen für beachtlich halten und deshalb dazu neigen die Auskunftsbeschlüsse aufzuheben.

Die Anwaltskanzlei Urmann und Collegen macht derzeit in der Republik auf sich aufmerksam, indem sie massenhaft Abmahnungen an Benutzer der Seite www.redtube.com wegen (vermeintlicher) urheberrechtlicher Verstöße versendet. Viele dieser Nutzer fragen sich nun, was Sie tun sollen.

Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion begründet auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte, so das Urteil des OLG Hamm.

Stellt der Betreiber einer Online-Enzyklopädie Dritten die Plattform und einen Speicherplatz zur Verfügung, damit diese selbst verfasste Beiträge hinterlegen können, treffen ihn grundsätzlich keine proaktiven Prüfungspflichten. Der Betreiber haftet aber ab Kenntnis für rechtswidrige Beiträge.

Das LG Berlin hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) durch Urteil entschieden, dass zahlreiche Vertragsklauseln des Internetkonzerns Google rechtswidrig sind. Entweder seien sie zu unbestimmt formuliert oder die Rechte der Verbraucher seien unzulässig einschränkt.

Ein Unternehmen haftet wettbewerbsrechtlich für ein Posting eines Mitarbeiters auf dessen privater Facebook-Seite. Das hat das Landgericht Freiburg in einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 31. Juli 2013 (Az.: 12 O 83/13) entschieden.

Drohungen auf Facebook können ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen. Eine Frau drohte auf Facebook den Antragstellern "aufzulauern", "kalt zu machen" und dem Jungen „einen Stein an den Kopf zu werfen“.