Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform "Amazon" keine unlautere geschäftliche Handlung nach § 3 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellt.

Das Landgericht Berlin hat gegen Facebook ein Ordnungsgeld wegen unzulässiger Nutzersperre in Höhe von 10.000 Euro verhängt. Facebook hatte die Sperre eines Users trotz einstweiliger Verfügung nicht aufgehoben.

Kurz nach Inkrafttreten der DSGVO gab es bereits erste Abmahnungen wegen fehlerhaften Datenschutzerklärungen auf Internetseiten. Das Landgericht Bochum hat nun entschieden, dass Ansprüche von Mitbewerbern nach der DSGVO ausgeschlossen seien, die Meinungsbildung jedoch noch im Fluss ist.

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, kann sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er einfach ein Familienmitglied benennt, dem der Zugriff auf diesen Anschluss möglich war.

"Wasser marsch, Knüppel frei und dann eine Einheit Militärpolizisten! Dann ist schnell Ruhe! Und jeden ermittelten Gast Merkels ab in die Heimat schicken." Facebook darf den Account für 30 Tage sperren, auch wenn der Hasskommentar noch von dem Recht auf Meinungsäußerung gedeckt ist.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Betroffener von (möglicherweise) rechtswidrigen Inhalten, die über den Facebook-Messengerdienst verschickt wurden, keine gerichtliche Erlaubnis verlangen kann, dass ihm Facebook die Nutzerdaten des Versenders mitteilt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass es Google nicht generell untersagt werden darf, ältere negative Presseberichte über eine Person in der Trefferliste anzuzeigen, selbst wenn diese Gesundheitsdaten enthalten. Der Kläger hatte sich auf einen Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DS-GVO berufen.

Im vorliegenden Fall war der Antragsteller nach einem Umzug rund einen halben Monat ohne DSL-Zugang. Die Umzugspauschale bezahlte der Antragsteller nicht. Ihm wurde ohne Ankündigung der DSL-Zugang gesperrt. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes möchte er die Sperrung vorläufig aufheben.

Ein Nutzer von Facebook kommentierte Beiträge von Politikern und Medien mit dem Satz: "Flüchtlinge: So lange internieren, bis sie freiwillig das Land verlassen!". Facebook löschte diesen Beitrag und sperrte den Nutzer für 30 Tage. Zu Recht, so die Entscheidung des OLG Karlsruhe.

Google darf auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten verweist.