Rechtsanwalt Matthias Bergt, IT-Rechtler der Sozietät von BOETTICHER, empfiehlt bereits in der Juni-Ausgabe der Fachzeitschrift "Der IT-Rechts-Berater" (ITRB), als Spam erkannte E-Mails gar nicht erst anzunehmen, sondern von vornherein abzuweisen.
"Spam-Ordner schaffen für den Nutzer ein großes Problem", sagt Bergt: "Der Empfänger muss sich mit ihrem Inhalt beschäftigen, was er mit der Einrichtung des Spam-Filters doch gerade vermeiden wollte. In der Praxis beachten die meisten Empfänger deshalb die Mails im Spam-Ordner überhaupt nicht. Rechtlich gesehen ist das eine Todsünde. Denn wenn der Mail-Server des Empfängers die Nachricht erst einmal mit dem Quittungscode "250 - OK" angenommen hat, hat er die volle Verantwortung für sie übernommen. Sie ist damit im rechtlichen Sinne zugegangen."
Als Lösung empfiehlt Bergt, als Spam oder Virus erkannte E-Mails gar nicht erst anzunehmen, sondern zu "rejecten": "Wird eine Nachricht rejected, kommt sie nicht in den Machtbereich des Empfängers und geht damit rechtlich nicht zu. Der Absender wird informiert, dass seine Mail nicht angekommen ist. Er kann dann sofort reagieren und erfährt nicht erst bei einer Nachfrage ein paar Tage später, dass seine Mail als Spam behandelt und nicht angenommen wurde. Das ist für beide Seiten die beste Lösung." Rechtlich gesehen liege auch keine so genannte Zugangsvereitelung vor, wenn ein eigentlich ordnungsgemäßer Spam-Filter einzelne Mails fälschlich als Spam behandle. Bei einer Zugangsvereitelung - etwa wenn der Empfänger seinen Briefkasten abmontiert, damit er nicht mehr erreichbar ist - wird der Empfänger so behandelt als wenn die Nachricht ihn erreicht hätte.
Wer befürchtet, durch so genannte "false positives", also als Spam erkannte erwünschte E-Mails, seine Kommunikationspartner zu vergrätzen, dem empfiehlt Bergt einen Mittelweg: "Ein nur wenig scharf eingestellter Spam-Filter blockt bereits den allergrößten Teil des Werbemülls ab, ohne dass ein ernsthaftes Risiko für false positives besteht. Was dann noch an Spam durchkommt, kann man problemlos per Hand löschen." Ein guter E-Mail-Provider habe seinen Spam-Filter aber ohnehin so gut im Griff, dass es praktisch keine false positives gebe.
* Hinweis: Genau genommen liegt Zugang im rechtlichen Sinn erst vor, wenn die Nachricht nicht nur in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist (worauf die obigen Ausführungen der Einfachheit halber abstellen), sondern wenn auch mit Kenntnisnahme zu rechnen ist. Eine E-Mail, die erst um 21:00 Uhr nach Büroschluss eingeht, geht daher erst am folgenden Morgen zu.
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- Matthias Bergt: "Pflicht zur Prüfung des Spam-Ordners", Der IT-Rechts-Berater (ITRB) 2014, S. 133-134, als Leseprobe verfügbar unter http://www.cr-online.de/leseprobe_itrb.htm
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