Im Streit um die Verwendung des Namens "Berlin" als Internet-Domain wurde einem US-Unternehmen nach Klage des Landes Berlin gerichtlich untersagt, die Internetdomain berlin.com für die Bereitstellung von Informationen über die Hauptstadt Berlin zu benutzen.

Im Streit um die Verwendung des Namens "Berlin" als Internet-Domain ist das Berliner Kammergericht in der Berufungsverhandlung der Rechtsauffassung des Landes Berlin gefolgt.

Das Unternehmen hatte im Februar 2011 eine neue Version der Domain berlin.com, verstärkt mit Informationen über die Hauptstadt Berlin in deutscher Sprache, freigeschaltet. Entsprechend der Unterlassungsklage des Landes Berlin hat das Kammergericht bestätigt, dass durch die Verwendung der Domain "berlin.com" das nach § 12 BGB geschützte Namensrecht des Landes Berlin verletzt wird und bewusst eine Verwechslungsgefahr (sog. "Zuordnungsverwirrung") zu dem offiziellen Stadtinformationssystem Berlin.de gestiftet wird.

Das Urteil des Kammergerichts hebt das erstinstanzliche Urteil des Berliner Landgerichts auf, welches die Klage des Landes Berlin zunächst abgewiesen hatte. Gleichzeitig hat das Kammergericht eine Revision der Beklagten gegen das Urteil nicht zugelassen. Da die Gegenseite von der formalrechtlich möglichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision keinen Gebrauch macht, ist das Urteil seit Mitte Mai 2013 rechtskräftig.

Berlin, den 29.05.2013
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