Verbleiben die Kinder nach einer Trennung im Haushalt des einen Partners, hat der andere Partner grundsätzlich ein Umgangsrecht. Zur genauen Ausgestaltung kann eine sogenannte Umgangsvereinbarung geschlossen werden. Leider zeigt die familiengerichtliche Praxis, dass solche Vereinbarungen nicht immer eingehalten werden. Dann kann es auch teuer werden...

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Unterhaltsanspruch einer eigentlich unterhaltsberechtigten Frau verneint, weil sie nach der Trennung einen Minijob angenommen hat, dies jedoch vor Gericht verschwiegen hat. Vor Gericht sei man zur Wahrheit verpflichtet.

In einer glücklichen Beziehung lassen sich Partner gerne Aufmerksamkeiten und Geschenke zukommen. Scheitert aber die Beziehung, werden solche Geschenke oftmals zurückverlangt. Im vorliegenden Fall forderte ein Kläger von seiner ehemaligen Partnerin einen Kleinwagen zurück - und musste stattdessen sogar noch Winterreifen drauflegen.

Vor der Hochzeit schließen viele Paare heutzutage einen notariellen Ehevertrag. Oftmals wird dann auch auf den Zugewinn verzichtet. Dann gehört das Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe erwirbt, nur ihm allein. Ein solcher Vertrag kann aber auch nichtig sein...

Die nichtehelichen Eltern streiten sich über die Notwendigkeit von Schutzimpfungen für ihre im Juni 2012 geborenen Tochter. Die Mutter, bei der die Tochter lebt, ist der Meinung, das Risiko von Impfschäden wiege schwerer als das allgemeine Infektionsrisiko. Die Eltern haben wechselseitig die Alleinübertragung der Gesundheitssorge beantragt.

Wenn ein Ehepartner ein Kind aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe bringt, stellt sich zuweilen die Frage, ob der neue Ehepartner das Kind adoptieren kann, so dass es dann rechtlich gesehen ein gemeinsames Kind der neuen Ehegatten ist. Mit so einem Fall musste sich das OLG Oldenburg (Az. 4 UF 33/17) beschäftigen.

Zwischen den Eheleuten kam es häufig zu Streit. In einem der Fälle warf der Ehemann seiner Frau einen Blumentopf gegen den Kopf, so dass ihr Trommelfell einriss. Die Frau reichte die Scheidung ein. Dabei stand die Frage im Raum, ob der Mann Anspruch auf Versorgungsausgleich hat.

Hat eine Frau eine außereheliche Affäre und bringt sie einige Monate später ein Kind zur Welt, kann nur ein Vaterschaftstest über die Identität des Erzeugers Klarheit bringen. Doch kann die Mutter zur Durchführung des Tests bei dem Kind gezwungen werden?

Das Amtsgericht hatte einem Vater angeordnet, dass der Umgang mit seinen Kindern nur unter Aufsicht des Jugendamts wahrgenommen werden darf. Der Vater manipuliere seine Kinder und habe eine abwertenden Haltung gegenüber der Mutter. Darüber hinaus wiederholte er betont, dass er die deutsche Rechtsordnung nicht anerkenne.

Im vorliegenden Fall stammt das ehelich geborene Kind vielleicht aus einem Seitensprung. Der ehemalige Liebhaber, der vielleicht der Vater des Kindes ist, begehrt Umgangsrecht mit dem Kind. Die Eheleute wollen aber in jedem Fall einen solchen Umgang verhindern. Wer kann welche Rechte geltend machen?